Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) Geschlossen
Der Freistaat Bayern unterstützt Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Die Förderung deckt verschiedene Bereiche ab, darunter nichtstaatlicher Wasserbau, Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei Abwasseranlagen. Das Programm zielt darauf ab, die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern und Bürger vor unzumutbaren Belastungen zu schützen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen in Bayern, die wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse umsetzen. Die Förderung umfasst das gesamte bayerische Staatsgebiet und zielt darauf ab, die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern sowie den Hochwasserschutz zu verbessern.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette wasserwirtschaftlicher Projekte, von Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung bis hin zur Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen. Förderfähig sind Ausgaben, die für die Durchführung des Vorhabens unerlässlich sind, während bestimmte Kosten wie Grundstückserwerb oder Reparaturen ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben und spezifischen Förderhöchstsätzen richtet. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Gemeinde und Jahr oder pro Vorhaben, insbesondere für Härtefälle und Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Projekte können über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ihrer Vorhaben nachweisen. Projekte dürfen grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts vor. Auch wenn keine förmlichen Konsortien vorgeschrieben sind, wird interkommunale Zusammenarbeit bei bestimmten Vorhaben bevorzugt. Die Verwendung der Mittel unterliegt detaillierten Haushaltsregeln und muss die ordnungsgemäße Unterhaltung der geförderten Anlagen sicherstellen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt mit der Anmeldung der Vorhaben beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Nach einer baufachlichen Vorprüfung und der Erstellung von Dringlichkeitslisten durch die Regierungen, stellt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Förderprogramme auf. Der formelle Zuwendungsantrag wird ebenfalls beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht und durchläuft dort die Bewilligung und Auszahlung.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinien sind die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021), welche auf der Grundlage eines Beschlusses des Bayerischen Landtags erlassen wurden. Sie basieren auf den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern und werden durch weitere Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen konkretisiert.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten; maximal jedoch 1.000.000 € pro Gemeinde und Jahr für Härtefälle der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, 3.000.000 € für bestimmte Verbundvorhaben (Teil B), und 1.000.000 € für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Teil C).
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Verwaltet von: Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt (WWA)
Zusätzliche Partner: Bayerischer Landtag, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Regierungen
Website: Bayerische Wasserwirtschaftsämter