Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg zielt darauf ab, den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätsprodukte nachhaltig zu verbessern. Es unterstützt gemeinschaftliche Initiativen der hamburgischen Agrarwirtschaft, um deren Wirtschaftstätigkeit zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen. Die Förderung deckt Maßnahmen wie Messeteilnahmen, Werbemaßnahmen, Beratungsleistungen und den Aufbau regionaler Vermarktungsstrukturen ab.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Akteure der hamburgischen Agrarwirtschaft, die gemeinschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Qualitätserzeugnissen planen. Ziel ist es, die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor Hamburgs zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen, insbesondere durch die Förderung ökologisch hergestellter und gentechnikfreier Produkte.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Absatz und die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse in Hamburg verbessern. Dazu gehören die Teilnahme an Messen, Werbemaßnahmen, Beratungsleistungen und der Aufbau regionaler Vermarktungsstrukturen, wobei projektbezogene Personalausgaben ebenfalls förderfähig sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und variiert in Höhe und Förderquote je nach Art der Maßnahme und dem Fokus auf Qualitätsprodukte. Projekte mit einem Gesamtvolumen unter 2.500 Euro werden nicht gefördert.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung einer Zuwendung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Erreichung der Programmziele, die gemeinschaftliche Durchführung von Projekten durch mindestens drei Akteure, eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage des Projekts und die Sicherstellung, dass ohne die Förderung das Projekt nicht umsetzbar wäre. Darüber hinaus sind spezifische Beihilfen- und Haushaltsvorschriften zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und detailliert ausgefüllt werden, unter Beifügung aller erforderlichen Nachweise und Finanzierungspläne. Die Einreichung erfolgt spätestens zwei Monate vor Projektbeginn bei der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse der Freien und Hansestadt Hamburg, ergänzt durch diverse EU-Verordnungen und die Landeshaushaltsordnung Hamburgs.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

120.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

250.000 € jährlich

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Lebensmittelproduktion

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Skalierung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Sensibilisierungskampagnen, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Verwaltet von:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Agrarwirtschaft Bodenschutz und Altlasten

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