Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen zur Steigerung des Absatzes und der Qualität land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in diesem Sektor zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Das Programm richtet sich insbesondere an KMU, Erzeuger und Organisationen in NRW.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die Maßnahmen zur Absatzsteigerung, Qualitätsverbesserung oder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit planen. Das Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung der regionalen Wertschöpfung.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt diverse Maßnahmen zur Absatzförderung und Qualitätsentwicklung in der Land- und Ernährungswirtschaft. Dies umfasst die Teilnahme an Messen, die Erstellung von Veröffentlichungen, Aus- und Fortbildungen, allgemeine Werbemaßnahmen sowie Initiativen im Rahmen von Qualitätsprogrammen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und kann durch bereichsübergreifende Ansätze oder besonderes öffentliches Interesse erhöht werden. Eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro ist zu beachten, wobei für Maßnahmen nach Nummer 4.5 eine Grenze von 500 Euro gilt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit des öffentlichen Interesses des Vorhabens und die Einhaltung von EU-Beihilferegeln. Zudem gibt es besondere Anforderungen an Gemeinschaftsstände, Werbematerialien und die Verfügbarkeit von Studienergebnissen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Es gibt spezifische Fristen und Bedingungen für den Beginn der Maßnahmen und die jährliche Antragstellung für bestimmte Förderbereiche.
Rechtsgrundlagen
Dieses Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse" des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2023. Es unterliegt zudem verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
150.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)