Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen zur Steigerung des Absatzes und der Qualität land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in diesem Sektor zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern. Das Programm richtet sich insbesondere an KMU, Erzeuger und Organisationen in NRW.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die Maßnahmen zur Absatzsteigerung, Qualitätsverbesserung oder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit planen. Das Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung der regionalen Wertschöpfung.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt diverse Maßnahmen zur Absatzförderung und Qualitätsentwicklung in der Land- und Ernährungswirtschaft. Dies umfasst die Teilnahme an Messen, die Erstellung von Veröffentlichungen, Aus- und Fortbildungen, allgemeine Werbemaßnahmen sowie Initiativen im Rahmen von Qualitätsprogrammen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und kann durch bereichsübergreifende Ansätze oder besonderes öffentliches Interesse erhöht werden. Eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro ist zu beachten, wobei für Maßnahmen nach Nummer 4.5 eine Grenze von 500 Euro gilt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung von Zuwendungen ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit des öffentlichen Interesses des Vorhabens und die Einhaltung von EU-Beihilferegeln. Zudem gibt es besondere Anforderungen an Gemeinschaftsstände, Werbematerialien und die Verfügbarkeit von Studienergebnissen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Es gibt spezifische Fristen und Bedingungen für den Beginn der Maßnahmen und die jährliche Antragstellung für bestimmte Förderbereiche.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse" des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2023. Es unterliegt zudem verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

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