Förderung einfacher Programme - Unionsqualitätssysteme (Thema 1)

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Programm AGRIP-SIMPLE-2022-IM-EU-QS fördert Informations- und Absatzförderungskampagnen für europäische Agrarprodukte, insbesondere mit Fokus auf die Qualitätssysteme der Union. Es zielt darauf ab, die Bekanntheit und Anerkennung von Systemen wie der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.), der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) und der garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) bei den Verbrauchern sowie das Logo für Qualitätsprodukte aus den Gebieten in äußerster Randlage der EU zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Fokus des Programms und seine Kernziele. Die Förderung steht öffentlichen oder privaten juristischen Personen mit Sitz in der EU offen, einschließlich Handels- und Erzeugerorganisationen, die Agrarerzeugnisse und Unionsqualitätssysteme innerhalb des europäischen Binnenmarktes fördern möchten.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt den Umfang der förderfähigen Projekte, thematischen Bereiche und Aktivitäten im Rahmen des Programms. Er legt die landwirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Sektoren fest, insbesondere solche, die Unionsqualitätssysteme fördern, und umreißt die Arten von Kosten, die finanziert werden können, wobei die Unterstützung marktbezogener Aufklärungs- und Förderkampagnen betont wird.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Parameter des Programms, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, des zugewiesenen Budgets, der Fördersätze und der zulässigen Projektlaufzeiten. Das Programm gewährt Zuschüsse mit unterschiedlichen Kofinanzierungssätzen, wobei speziell 5 Millionen EUR für Kampagnen zur Förderung von Unionsqualitätssystemen über einen Zeitraum von 12 bis 36 Monaten bereitgestellt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und die Projektumsetzung. Er umfasst detaillierte Antragsbestimmungen, Regeln für die Konsortialbildung, Grundsätze für staatliche Beihilfen und verschiedene andere operative, ethische und rechtliche Bestimmungen, um die Einhaltung und Projektintegrität zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Antragsverfahren, von den Einreichungsanforderungen bis zu den Bewertungs- und Auswahlmethoden. Er beschreibt, wie Vorschläge basierend auf Relevanz, Qualität und Wirkung bewertet werden, um Transparenz und Fairness bei der Vergabe von Zuschüssen zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden Rechtsinstrumente und Politikbereiche, die das Förderprogramm regeln. Er identifiziert die Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 als das primäre Genehmigungsdokument und detailliert weitere wichtige Verordnungen und strategische Politikbereiche, die ihre Umsetzung prägen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5,000,000 €

Förderbudget

Förderbudget:

5,000,000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

21.04.2022

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Fischerei, Lebensmittelproduktion

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sensibilisierungskampagnen, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Forschungsagentur (REA)

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