Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler Straßenbau

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert Kommunen, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftqualität und des Lärmschutzes, sowie die Stärkung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität. Zuschüsse werden für den Bau, Aus- oder Umbau von Straßen, ÖPNV-Anlagen, Rad- und Fußwegen sowie für Lärmschutz- und Luftreinhaltemaßnahmen gewährt.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse sowie öffentliche und in bestimmten Fällen auch private Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung, unter besonderer Berücksichtigung nachhaltiger und klimafreundlicher Mobilität sowie der Barrierefreiheit.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen im kommunalen Straßenbau, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Rad- und Fußverkehr. Dazu gehören der Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsinfrastrukturen, Lärm- und Luftreinhaltemaßnahmen sowie die Modernisierung von Brücken. Nicht alle Kosten sind zuwendungsfähig, und Projekte müssen bestimmte Reifegrade aufweisen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss mit variablen Fördersätzen, die sich nach der Art des Vorhabens richten. Es gibt Mindestinvestitionsvolumen und Regelungen für die Abrechnung von Planungskosten. Die Förderungen sind zweckgebunden und an festgelegte Zeiträume gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die von der Einhaltung technischer Standards über die Abstimmung mit Raumordnungszielen bis hin zu Budgetrestriktionen reichen. Ein Projektbeginn vor der Förderzusage ist in der Regel nicht zulässig.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt mit der Anmeldung zur Programmaufnahme, gefolgt von einer detaillierten Antragstellung für die Förderung. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt durch die Regierungspräsidien oder das Verkehrsministerium, wobei Fristen für die Antragstellung und den Baubeginn einzuhalten sind.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG). Diese Vorschrift legt die spezifischen Rahmenbedingungen und Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen fest und wird durch weitere landesrechtliche Bestimmungen ergänzt. Die offizielle Veröffentlichung gewährleistet die Zugänglichkeit der maßgeblichen Texte.

Ähnliche Programme

#Kommunaler Straßenbau Baden-Württemberg#Verkehrsinfrastruktur Förderung BW#ÖPNV Förderung Baden-Württemberg#Rad- und Fußverkehr Förderung#Lärmschutz Verkehr#Klimafreundliche Mobilität BW#Brückenmodernisierung Kommune#Verkehrssicherheit Baden-Württemberg#Luftreinhaltung Verkehr#Gemeindeverkehrsfinanzierung#Nachhaltige Mobilität Land#Fördermittel Kommunen#Barrierefreiheit Verkehr BW#Verkehrsfluss Verbesserung#Lebensraumvernetzung Straßen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 75 v.H.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

0 x 0
XS