Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler Straßenbau
Das Land Baden-Württemberg fördert Kommunen, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftqualität und des Lärmschutzes, sowie die Stärkung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität. Zuschüsse werden für den Bau, Aus- oder Umbau von Straßen, ÖPNV-Anlagen, Rad- und Fußwegen sowie für Lärmschutz- und Luftreinhaltemaßnahmen gewährt.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt Kommunen, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse sowie öffentliche und in bestimmten Fällen auch private Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung, unter besonderer Berücksichtigung nachhaltiger und klimafreundlicher Mobilität sowie der Barrierefreiheit.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen im kommunalen Straßenbau, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Rad- und Fußverkehr. Dazu gehören der Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsinfrastrukturen, Lärm- und Luftreinhaltemaßnahmen sowie die Modernisierung von Brücken. Nicht alle Kosten sind zuwendungsfähig, und Projekte müssen bestimmte Reifegrade aufweisen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss mit variablen Fördersätzen, die sich nach der Art des Vorhabens richten. Es gibt Mindestinvestitionsvolumen und Regelungen für die Abrechnung von Planungskosten. Die Förderungen sind zweckgebunden und an festgelegte Zeiträume gebunden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die von der Einhaltung technischer Standards über die Abstimmung mit Raumordnungszielen bis hin zu Budgetrestriktionen reichen. Ein Projektbeginn vor der Förderzusage ist in der Regel nicht zulässig.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt mit der Anmeldung zur Programmaufnahme, gefolgt von einer detaillierten Antragstellung für die Förderung. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt durch die Regierungspräsidien oder das Verkehrsministerium, wobei Fristen für die Antragstellung und den Baubeginn einzuhalten sind.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (VwV-LGVFG). Diese Vorschrift legt die spezifischen Rahmenbedingungen und Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen fest und wird durch weitere landesrechtliche Bestimmungen ergänzt. Die offizielle Veröffentlichung gewährleistet die Zugänglichkeit der maßgeblichen Texte.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 75 v.H.
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg