Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), kommunalen Straßenbau sowie Rad- und Fußverkehr. Ziel ist es, eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität durch die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, Lärmschutz und Luftreinhaltung zu fördern. Das Programm ist ein zentrales Instrument zur Stärkung des regionalen Verkehrs und zur Erreichung von Umweltzielen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Kommunen und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg, die im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) Projekte zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) umsetzen möchten. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch infrastrukturelle Maßnahmen und den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel im Land.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), im kommunalen Straßenbau sowie im Rad- und Fußverkehr, die der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung dienen. Es werden sowohl Neu-, Aus- und Umbauten als auch spezifische Modernisierungs- und Beschleunigungsmaßnahmen finanziell unterstützt, die zur Attraktivitätssteigerung und Nachhaltigkeit der Mobilität beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse in Form von Festbetrags- oder Höchstbetragsförderungen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Vorhabens, wobei bestimmte Maßnahmen höhere Fördersätze erhalten können. Die Finanzierung ist an die tatsächlich anfallenden Ausgaben gekoppelt, und es gibt Regelungen für Planungskostenpauschalen sowie mögliche Nachbewilligungen bei erheblichen Kostensteigerungen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Förderprogramm sind spezifische Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen, die sowohl die Antragstellung als auch die Projektumsetzung betreffen. Dazu gehören die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, die Abstimmung mit übergeordneten Planungen und die Sicherstellung der Finanzierung. Besondere Auflagen gelten für Projekte zur Barrierefreiheit und zum Datenschutz.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig und beginnt mit einer Programmanmeldung, gefolgt von einer detaillierten Antragstellung für die Förderung. Die Prüfungs- und Entscheidungsverfahren sind klar strukturiert, und es werden spezifische Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gestellt. Wichtig ist die Einhaltung von Fristen und die Abstimmung mit relevanten Planungen.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, die das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) konkretisiert. Es wird durch weitere landesrechtliche Bestimmungen ergänzt, die die Zuwendungen und deren Verwaltung regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Kommunaler Straßenbau, Rad- und Fußverkehr

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner:

NVBW (Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH) - Prüfung

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