Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten. Dieses Programm unterstützt eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen.

Wer wird gefördert?

Das Programm BBT/MBG kombi richtet sich an Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen, die fehlende bankübliche Sicherheiten für ihre Finanzierung ausgleichen möchten. Ziel ist die Förderung von Gründungen, Übernahmen, Investitionen und Betriebsmitteln zur Stärkung des Mittelstandes in der Region.

Was wird gefördert?

Das BBT/MBG kombi Programm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben für Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Thüringen. Dies umfasst Investitionen in Sachanlagen, Betriebsmittel, Entwicklungs- und Markterschließungskosten sowie Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Sanierungsvorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm BBT/MBG kombi bietet eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung zur Finanzierung von Vorhaben bis zu 500.000 €. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 % des Kreditbetrags bis maximal 250.000 €, ergänzt durch eine stille Beteiligung von ebenfalls bis zu 250.000 €. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der BBT/MBG kombi Förderung sind bestimmte rechtliche und betriebliche Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören die Kreditwürdigkeit des Antragstellers, der Unternehmensstandort in Thüringen und die Nichtförderung von Umschuldungen oder Sanierungsvorhaben. Das Programm unterliegt zudem den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und spezifischen Pflichten für Kreditnehmer und Hausbanken.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die BBT/MBG kombi Förderung wird über die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH gestellt. Der Prozess umfasst die Prüfung der Kreditwürdigkeit durch die Hausbank und die Bürgschaftsbank, wobei ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag entsteht. Die Bürgschaft wird erst nach Erfüllung aller Bedingungen wirksam.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage der BBT/MBG kombi Förderung bilden die Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der deutschen Bürgschaftsbanken, welche die Richtlinien für die Vergabe von Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaften festlegen. Das Programm unterliegt zudem den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission und wird anteilig von Bund und Land rückverbürgt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Thüringen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Umsetzung, Produktentwicklung, Skalierung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH

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