Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen – BBT guw
Die Bürgschaftsbank Thüringen bietet Bürgschaften für Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW). Dieses Programm unterstützt Existenzgründer und kleine sowie mittlere Unternehmen in Thüringen, indem es fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten ersetzt oder ergänzt. Es ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des Mittelstands und zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Standort oder Investitionsort in Thüringen. Ziel ist es, durch Bürgschaften die Finanzierung wichtiger Vorhaben zu ermöglichen, die sonst aufgrund mangelnder Sicherheiten nicht realisierbar wären.
Was wird gefördert?
Das Programm verbürgt Darlehen für eine breite Palette von Vorhaben, darunter Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und verschiedene Investitionen. Es deckt sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebsmittel ab, schließt jedoch die Umschuldung oder Sanierung von Unternehmen aus.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfall- und Höchstbetragsbürgschaft, die bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, maximal jedoch 1,25 Millionen Euro, abdecken kann. Die Bürgschaften sind zeitlich begrenzt und unterstützen die Finanzierung durch Hausbanken.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Bürgschaft sind verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Kreditwürdigkeit des Antragstellers und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben der EU. Es gibt zudem spezifische Regelungen bezüglich der Mittelverwendung und der Sicherheiten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist über die Thüringer Aufbaubank an die Bürgschaftsbank Thüringen zu richten. Die Hausbank ist maßgeblich in den Prozess eingebunden und für die Vorprüfung der Kreditwürdigkeit sowie die digitale Übermittlung der Antragsunterlagen verantwortlich.
Rechtsgrundlage
Die Bürgschaften basieren auf den Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) und unterliegen den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission sowie weiteren bankaufsichtsrechtlichen und geldwäscherechtlichen Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.250.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Umsetzung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Thüringer Aufbaubank
Zusätzliche Partner:
Bund, Land (Rückverbürgung)
Website: