Begrünung von KMU im Ökosystem der Nah- und Sozialwirtschaft durch transnationale Zusammenarbeit
Dieses EU-Förderprogramm, 'Begrünung von KMU im Ökosystem der Nah- und Sozialwirtschaft durch transnationale Zusammenarbeit', unterstützt Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Sozialwirtschaft sowie Unternehmer bei ihrer grünen Transformation. Es zielt darauf ab, ihre Kapazitäten zu stärken und die transnationale sowie sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, um nachhaltiges Wachstum zu erreichen und umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Wer wird gefördert
Das Programm 'Begrünung von KMU' richtet sich primär an KMU und Unternehmer der Sozialwirtschaft sowie an eine Vielzahl von Organisationen und öffentlichen Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union und assoziierter Länder. Sein übergeordnetes Ziel ist es, die Fähigkeiten dieser Entitäten zur grünen Transformation durch transnationale Zusammenarbeit zu verbessern.
Was wird gefördert
Die Förderung 'Begrünung von KMU' unterstützt eine Vielzahl von Projekttypen und Aktivitäten, die auf ökologische Nachhaltigkeit innerhalb der Sozialwirtschaft abzielen. Mittel stehen für spezifische Themenbereiche und obligatorische Aktivitäten zur Verfügung, die darauf abzielen, grüne Kompetenzen zu verbessern, nachhaltige Lösungen umzusetzen und förderfähigen KMU direkte finanzielle Unterstützung zu bieten.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, wobei ein erheblicher Teil für direkte Finanzhilfen an KMU vorgesehen ist. Das Gesamtbudget für diese Ausschreibung betrug 6 Millionen Euro, mit einem besonderen Fokus auf die finanzielle Unterstützung Dritter. Obwohl eine Projektdauer in den bereitgestellten Informationen nicht explizit angegeben ist, operiert das Programm innerhalb des breiteren Förderzeitraums 2021-2027.
Bedingungen und Anforderungen
Die Teilnahme am Programm 'Begrünung von KMU' unterliegt spezifischen Bedingungen bezüglich Antragstellung, Konsortialzusammensetzung, Finanzmanagement und weiteren operativen Anforderungen. Diese gewährleisten die Einhaltung der EU-Standards und eine effektive Projektumsetzung, insbesondere im Hinblick auf die obligatorische finanzielle Unterstützung Dritter.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Programm 'Begrünung von KMU' umfasst spezifische Schritte für die Einreichung von Vorschlägen und hält sich an einen strukturierten Bewertungs- und Auswahlmechanismus. Finanzielle Unterstützung für Dritte wird über wettbewerbsorientierte Unterausschreibungen vergeben, die von den erfolgreichen Konsortien verwaltet werden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm 'Begrünung von KMU' ist fest in etablierten Rechtsrahmen der Europäischen Union verankert und leitet seine Autorität aus dem grundlegenden Programm für den Binnenmarkt ab, wobei es unter relevanten jährlichen Arbeitsprogrammen und Zuschussvereinbarungen operiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
6,000,000 €
Einsendeschluss:
14.02.2023
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierte Länder, mit spezifischer Beteiligung aus Bulgarien, Zypern, Estland, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei, Spanien, der Türkei, der Ukraine, Albanien und dem Kosovo.
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
KMU der Sozialwirtschaft, Unternehmer
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Skalierung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und der KMU (EISMEA)
Zusätzliche Partner:
Partnerorganisationen können öffentliche Behörden, gemeinnützige Organisationen, NGOs, private Organisationen wie Sozialwirtschaftsverbände, Föderationen, Finanzinstitute, Impact Investoren, Business Incubators & Accelerators, Business Support Centres, Innovationszentren, Handelskammern, Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeits- und Finanzberatung, etablierte Unternehmen, Hochschulen und EU-weite Unterstützungsorganisationen umfassen. Einzelne Mitgliedsorganisationen eines Konsortialpartners (sofern sie selbst keine Partner und KMU sind) können Begünstigte finanzieller Unterstützung sein.
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