Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)
Das Programm "Young Innovators" des BMWK unterstützt junge, innovative Unternehmen in Deutschland bei der Vermarktung ihrer Neuentwicklungen. Es bietet Zuschüsse für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Leitmessen im Inland. Ziel ist es, diesen Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihr Wachstumspotenzial zu fördern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an junge, innovative Unternehmen aus Deutschland, die ihre neu entwickelten Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf internationalen Leitmessen präsentieren möchten. Es legt klare Kriterien bezüglich Unternehmensgröße, Alter und Standort fest, um den Fokus auf Wachstumspotenziale und die Erschließung neuer Märkte zu legen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland, insbesondere die Kosten für Gemeinschaftsstände. Die Förderung zielt darauf ab, die Markteinführung und Vermarktung von Produkt- und Verfahrensinnovationen zu ermöglichen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung von Messekosten, wobei die Förderhöhe bis zu 7.500 Euro pro Messe und Aussteller reicht. Es ist eine Anteilsfinanzierung vorgesehen, die einen Eigenanteil des Unternehmens erfordert.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Teilnahme am Programm ist an spezifische Anmeldefristen gebunden und unterliegt strengen Compliance-Regeln, einschließlich des Kumulationsverbots und der Einhaltung der De-minimis-Regelung. Besondere Anforderungen gelten auch für die Struktur des Gemeinschaftsstandes.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erfordert eine frühzeitige Anmeldung beim Messeveranstalter. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs, vorbehaltlich der Erfüllung aller Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und integriert weitere bundes- und EU-rechtliche Vorschriften, insbesondere die De-minimis-Verordnung für Beihilfen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
7.500 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Industrie, Handwerk & technologieorientierte Dienstleistungsbereiche
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)