Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm 'Messe meets Mittelstand NRW' unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen im Inland. Ziel ist es, betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und die Erschließung neuer Märkte zu fördern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Nordrhein-Westfalen, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken möchten. Es zielt darauf ab, betriebsgrößenbedingte Nachteile abzubauen und die Chancengleichheit auf Auslandsmessen und internationalen Inlandsmessen zu gewährleisten.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt die Präsentation von Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf ausgewählten internationalen Messen im In- und Ausland. Die Förderung bezieht sich auf spezifische Kostenpositionen, die direkt mit der Messebeteiligung zusammenhängen, um den Markteintritt und die Markterschließung zu erleichtern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der einen Anteil der förderfähigen Kosten abdeckt. Es gibt eine jährliche Obergrenze pro Unternehmen und Beschränkungen hinsichtlich der Gesamtzahl der Förderungen und Wartezeiten für erneute Anträge, wobei Kleinbetriebe besondere Regelungen genießen.

Bedingungen und Auflagen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und formale Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von De-minimis-Regelungen, spezifische Anforderungen an die Messe und das Erscheinungsbild des Messestandes sowie der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine elektronische Einreichung des Antragsformulars und den postalischen Versand eines unterschriebenen Ausdrucks. Nach Projektabschluss sind umfassende Nachweise über die Durchführung und den Erfolg der Maßnahme einzureichen, um die Auszahlung des Zuschusses zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung „Messe meets Mittelstand NRW“ basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch relevante Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und EU-Vorschriften für De-minimis-Beihilfen ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.500 Euro

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von:

NRW.Global Business GmbH

Zusätzliche Partner:

AUMA (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.)

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