Datenschutzfördernde Technologien
Das Förderprogramm für Datenschutzfördernde Technologien (PETs), Teil von Horizont Europa, zielt darauf ab, die Cybersicherheitsfähigkeiten und die strategische Autonomie der EU zu stärken. Es unterstützt die Entwicklung und Integration fortschrittlicher datenschutzfreundlicher Lösungen für den Datenschutz und die Netzwerksicherheit, um ein sichereres digitales Umfeld in der gesamten Union zu fördern.
Wer wird gefördert: Förderfähigkeit und Ziele für Datenschutzfördernde Technologien
Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderkriterien für Einrichtungen, die Fördermittel beantragen, und legt die Zielgruppen sowie den geografischen Geltungsbereich des Programms für Datenschutzfördernde Technologien (PETs) dar. Er spezifiziert außerdem die übergeordneten Ziele, mit denen Projekte übereinstimmen müssen, um zu den strategischen Zielen der EU in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz beizutragen.
Was wird gefördert: Umfang von Projekten im Bereich Datenschutzfördernde Technologien
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Projekttypen und Themenbereiche, die vom Programm unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Anwendung von Datenschutzfördernden Technologien (PETs) liegt. Er klärt auch die Arten der abgedeckten Kosten und den erwarteten Entwicklungsstand für erfolgreiche Vorschläge, wobei der Fokus auf praktischen und wirkungsvollen Innovationen liegt.
Art und Umfang der Finanzierung von Datenschutzfördernden Technologien
Dieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über die angebotene finanzielle Unterstützung, einschließlich der spezifischen Art des Finanzinstruments, des Gesamtbudgets und der erwarteten Fördersummen pro Projekt. Er unterstreicht das Engagement der Europäischen Kommission, Datenschutzfördernde Technologien (PETs) durch erhebliche Zuschussbeiträge voranzutreiben.
Bedingungen und Anforderungen für Datenschutzfördernde Technologien
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Bestimmungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er behandelt administrative Anforderungen, Konsortiumsrichtlinien und entscheidende politische Überlegungen, um die Einhaltung und effektive Projektdurchführung zu gewährleisten.
Antragsverfahren für Zuschüsse im Bereich Datenschutzfördernde Technologien
Dieser Abschnitt leitet potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Sicherung von Fördermitteln für Projekte im Bereich Datenschutzfördernde Technologien (PETs). Er erläutert die Einreichungsschritte, die erforderlichen Unterlagen und den rigorosen Evaluierungsprozess, dem Vorschläge unterzogen werden, um Transparenz und Klarheit für alle Teilnehmer zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage für das Programm Datenschutzfördernde Technologien
Dieser Abschnitt erläutert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm für Datenschutzfördernde Technologien untermauern und regeln. Er hebt die Kernvorschriften und politischen Rahmenbedingungen hervor, die seine Autorität begründen und seine Umsetzung leiten, wodurch Rechtssicherheit und operationale Transparenz gewährleistet werden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
4.000.000 €
Förderbudget:
11.000.000 €
Einsendeschluss:
12.11.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Datengesteuerte Wirtschaft, Bürger, Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäisches Cybersicherheits-Kompetenzzentrum (ECCC)
Website: