Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm unterstützt den Erhalt und die Pflege kultureller Werte in Bremen durch gezielte Förderung. Es richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, um Projekte in verschiedenen Sektoren wie Kultur, Medien, Infrastruktur und Umweltschutz zu ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, die Projekte im Bereich des Denkmalschutzes in Bremen realisieren möchten. Die Förderberechtigung umfasst sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm unterstützt Projekte in verschiedenen thematischen Bereichen, die alle dem Zweck des Denkmalschutzes dienen.
Art und Umfang der Förderung
Im Rahmen dieses Programms wird finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen bereitgestellt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Antragstellung für das Denkmalschutz-Sonderprogramm unterliegt bestimmten Fristen.
Antragsverfahren
Die Einreichung der Anträge für das Denkmalschutz-Sonderprogramm erfolgt innerhalb festgelegter Fristen.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die Grundlage des Denkmalschutz-Sonderprogramms bilden die spezifischen Fördergrundsätze, die dessen Rahmen und Richtlinien definieren.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verwaltet von:
Landesamt für Denkmalpflege
Website: