Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundesministeriums für Kultur und Medien (BKM) unterstützt den Erhalt des kulturellen Erbes in Mecklenburg-Vorpommern. Es bietet spezifische Zuschüsse für Projekte, die den Schutz und die Pflege von Baudenkmälern und historischen Stätten im Land zum Ziel haben, und trägt somit zur Bewahrung der regionalen Identität bei.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter Einzelpersonen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Kommunen. Es konzentriert sich auf die Förderung von Denkmalschutzprojekten innerhalb der geografischen Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns mit dem übergeordneten Ziel, das kulturelle Erbe der Region zu erhalten.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt den Denkmalschutz in verschiedenen Sektoren, darunter Kultur, Infrastruktur und Umweltschutz. Die geförderten Maßnahmen konzentrieren sich in der Regel auf die Umsetzung und Erhaltung von Denkmalschutzprojekten, die zur Bewahrung des kulturellen Erbes beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Detaillierte Angaben zur maximalen Förderhöhe, zur Förderquote oder zur Regellaufzeit der Projekte sind in den vorliegenden Informationen nicht explizit aufgeführt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms zu erhalten, müssen Antragsteller die festgelegten Antragsfristen beachten. Weitere spezifische Bedingungen bezüglich Konsortien, De-minimis-Regelungen oder Budgetrestriktionen sind in den bereitgestellten Informationen nicht näher definiert.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für das Denkmalschutz-Sonderprogramm erfordert die Einreichung von Anträgen innerhalb spezifischer Fristen. Obwohl der genaue Ablauf der Begutachtung und Entscheidungsfindung nicht detailliert beschrieben wird, wird auf die Verfügbarkeit weiterführender Informationen durch die Fördergrundsätze hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Denkmalschutz-Sonderprogramms bildet die Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Diese Dokumente legen die maßgeblichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen für die Programmdurchführung fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Sonstige, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Pharmaindustrie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Konsumgüterindustrie, Dienstleistungssektor, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verwaltet von:
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern