Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms Offen
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm bietet gezielte Förderung zur Bewahrung des kulturellen Erbes. Es ist ein nationales Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, das in Rheinland-Pfalz durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe umgesetzt wird. Das Programm zeichnet sich durch seine Fokussierung auf die Sanierung und den Erhalt von Denkmalen aus.
Wer wird gefördert?
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Rheinland-Pfalz, um den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes zu gewährleisten. Förderberechtigt sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm unterstützt Vorhaben in verschiedenen Sektoren, die auf die Erhaltung und Entwicklung des kulturellen Erbes abzielen. Es konzentriert sich auf Projekte in späten Phasen der Umsetzung und Infrastrukturentwicklung.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm stellt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen bereit. Spezifische Angaben zur maximalen Förderhöhe werden in den vorliegenden Informationen nicht gemacht.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Denkmalschutz-Sonderprogramms bilden die Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Übersicht der Förderung
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verwaltet von: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE)
Website: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE)