Digitales Europa (2021–2027) Offen
Das Programm „Digitales Europa“ ist eine wegweisende Initiative der EU für den Zeitraum 2021–2027, die darauf abzielt, digitale Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen zugänglich zu machen und deren Einführung zu fördern. Es unterscheidet sich durch seinen Fokus auf die großflächige Bereitstellung und Akzeptanz digitaler Schlüsseltechnologien, ergänzend zu Forschungsprogrammen. Mit einem Gesamtbudget von 7,588 Milliarden Euro unterstützt es maßgeblich Europas digitale Transformation und Wettbewerbsfähigkeit.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel erläutert, welche Akteure im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ förderberechtigt sind, wo die geförderten Projekte angesiedelt sein müssen und welche übergeordneten Ziele mit der Förderung verfolgt werden. Es richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und Einzelpersonen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und assoziierter Länder, die zur digitalen Transformation Europas beitragen möchten.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die inhaltlichen Schwerpunkte des Programms „Digitales Europa“, welche Arten von Projekten und Aktivitäten förderfähig sind und in welchen Entwicklungsphasen sich die unterstützten Vorhaben typischerweise befinden. Das Programm legt einen klaren Fokus auf Schlüsseltechnologien und deren breite Anwendung in Wirtschaft und Gesellschaft.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt gibt Aufschluss über die finanziellen Aspekte des Programms „Digitales Europa“, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderquoten und der Gesamtlaufzeit des Programms. Es bietet einen umfassenden Überblick über die Höhe der bereitgestellten Mittel und die Mechanismen der Finanzierung.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die für Antragsteller und Begünstigte des Programms „Digitales Europa“ gelten. Dies umfasst Anforderungen an die Antragstellung, die Sicherheit von Projekten und ethische Grundsätze.
Antragsverfahren
Dieses Kapitel beschreibt den Prozess der Antragstellung im Rahmen des Programms „Digitales Europa“, von der Veröffentlichung der Förderaufrufe bis zur Bewertung der eingereichten Vorschläge. Es beleuchtet die Wege, über die potenzielle Begünstigte Zugang zu den Fördermitteln erhalten.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Fundamente des Programms „Digitales Europa“ dar. Er identifiziert die zentrale Verordnung, die das Programm ins Leben ruft und seine operationellen Rahmenbedingungen festlegt, sowie weitere maßgebliche Regelwerke, die seine Umsetzung steuern.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union und assoziierte Länder
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Europäische Union
Finanzierende Stelle: Europäische Kommission
Verwaltet von: Europäische Kommission, Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen, Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit
Zusätzliche Partner: Netz nationaler Koordinierungszentren, Europäische Digitale Innovationszentren, Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Website: Nationale Kontaktstelle – Programm „Digitales Europa“