Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027)
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) fördert innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung maritimer Ressourcen in der EU. Er unterstützt Fischerei, Aquakultur und die blaue Wirtschaft mit dem Ziel der Ernährungssicherheit und des Schutzes aquatischer Bioressourcen. Zuschüsse sind sowohl auf Bundes- und Landesebene in Deutschland als auch direkt über die EU-Kommission erhältlich.
Wer wird gefördert?
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren aus dem Bereich der Fischerei, Aquakultur und der blauen Wirtschaft. Die Förderung erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten, mit spezifischer Umsetzung in Deutschland auf Bundes- und Landesebene, und zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung dieser Sektoren voranzutreiben.
Was wird gefördert?
Der EMFAF unterstützt ein breites Spektrum an Projekten und Aktivitäten in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der maritimen Wirtschaft. Dies umfasst Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, Ressourcenerhaltung, Modernisierung und Entwicklung. Bestimmte Vorhaben und Ausgaben sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen, um die Ziele der Nachhaltigkeit und Kapazitätsanpassung zu gewährleisten.
Art und Umfang der Finanzierung
Der EMFAF stellt erhebliche Finanzmittel für die nachhaltige Entwicklung der Fischerei- und Aquakultursektoren sowie der blauen Wirtschaft bereit. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über Zuschüsse, mit spezifischen Kofinanzierungssätzen und Beihilfehöchstintensitäten, die den Rahmen für die finanzielle Unterstützung vorgeben.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von EMFAF-Mitteln ist an spezifische Bedingungen geknüpft, um die Einhaltung der EU-Vorschriften und die effektive Mittelverwendung sicherzustellen. Dazu gehören Regelungen zur Antragsberechtigung, zu staatlichen Beihilfen und zur Verpflichtung, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen, die die Förderfähigkeit beeinflussen könnten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für EMFAF-Mittel variiert je nach Fördermaßnahme und Ebene der Mittelverwaltung. Ein Großteil der Förderung wird über operationelle Programme der Mitgliedstaaten abgewickelt, während bestimmte Teile direkt von der Europäischen Kommission verwaltet werden.
Rechtsgrundlage
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist durch spezifische EU-Verordnungen und -Richtlinien rechtlich verankert, die seinen Rahmen, seine Prioritäten und die Regeln für die Mittelvergabe festlegen. Diese Dokumente bilden die verbindliche Grundlage für alle geförderten Maßnahmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
6.108.000.000 EUR
Förderbudget:
6.108.000.000 EUR
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Europäische Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern), Gebiete in äußerster Randlage, Deutschland (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Fischerei & Aquakultur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE), Thünen-Institut, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)