Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei und Aquakultur. Gefördert werden Investitionen in Verarbeitung, Direktvermarktung, Innovationen und die Infrastruktur von Fischereihäfen, um die regionale Wertschöpfung und Sicherheit zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, Verbände und Träger von Fischereihäfen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, die in die Weiterentwicklung der Fischerei und Aquakultur investieren möchten. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und die Verbesserung der Infrastruktur und Qualität in diesem Sektor.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Fischerei und Aquakultur, von der Produktverarbeitung über die Direktvermarktung bis hin zur Infrastruktur von Fischereihäfen. Dabei werden spezifische Investitionen und innovationsorientierte Projekte gefördert, während bestimmte Betriebskosten und Anlagenkäufe ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Vorhaben und Antragsteller zwischen 25 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt spezifische Bagatellgrenzen für die förderfähigen Ausgaben, die je nach Projektart differieren.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Zuwendung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Sicherung der betriebswirtschaftlichen Rentabilität, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen und die Beachtung spezifischer Vergabeverfahren. Antragsteller müssen zudem der Veröffentlichung im öffentlichen Verzeichnis der Begünstigten zustimmen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die Einreichung detaillierter Unterlagen wie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Wirtschaftlichkeitsberechnung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Ermessen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und wird durch mehrere europäische und nationale Gesetze und Verordnungen legitimiert. Dies gewährleistet eine rechtliche Verankerung und legt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Lebensmittelverarbeitung, Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Fischerei & Aquakultur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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