Rahmenpartnerschaftsvereinbarung im Rahmen des ESF-OG-2021 – Soziale Inklusion
Die Rahmenpartnerschaftsvereinbarung (Framework Partnership Agreement, ESF-2021-OG-NETW-NGO-FPA) im Rahmen des ESF-OG-2021 ist darauf ausgelegt, mehrjährige Partnerschaften mit sozialen NGO-Netzwerken auf EU-Ebene zu etablieren. Dieses Programm zielt darauf ab, die Expertise dieser Netzwerke zu nutzen, um Herausforderungen von gefährdeten Gruppen anzugehen und die Umsetzung von EU-Politiken zur sozialen Inklusion und Armutsbekämpfung zu unterstützen. Es bietet Betriebskostenzuschüsse für einen Zeitraum von 4 Jahren und fördert aktive Beiträge zur Europäischen Säule sozialer Rechte.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine Hauptziele. Das Programm richtet sich an soziale NGO-Netzwerke auf EU-Ebene, die sich der sozialen Inklusion und Armutsbekämpfung widmen und in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern und anderen assoziierten Ländern tätig sind. Das übergeordnete Ziel ist es, die Expertise der Netzwerke zu nutzen, um EU-Politiken für gefährdete Gruppen zu informieren und umzusetzen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen der Rahmenpartnerschaftsvereinbarung für soziale Inklusion förderfähig sind. Er umfasst die unterstützten Themenbereiche, die Art der förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten sowie den Entwicklungsstand von Projekten, die Unterstützung erhalten können, wobei Aktivitäten, die zur Politikgestaltung und -umsetzung beitragen, im Vordergrund stehen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die finanzielle Unterstützung, die im Rahmen der ESF-OG-2021 Rahmenpartnerschaftsvereinbarung verfügbar ist. Er präzisiert die Art des Finanzinstruments, den anwendbaren Fördersatz und die vorgesehene Dauer der Projekte, um Klarheit über die finanziellen Aspekte des Zuschusses zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die entscheidenden Regeln und Bestimmungen für Antragsteller und Begünstigte der ESF-OG-2021 Rahmenpartnerschaftsvereinbarung. Er behandelt die Antragsbedingungen, die Struktur des Einzelantragstellers und spezifische Bestimmungen für Budgetverwaltung, Unterauftragsvergabe und andere regulatorische Aspekte.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Prozess zur Einreichung von Anträgen für die ESF-OG-2021 Rahmenpartnerschaftsvereinbarung. Er detailliert die erforderliche Einreichungsmethode, die Dokumentenstruktur und gibt Einblicke in die Bewertungs- und Auswahlkanäle.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt detailliert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Rahmenpartnerschaftsvereinbarung im Rahmen des ESF-OG-2021 regeln und deren Legitimität und operativen Rahmen festlegen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Einsendeschluss:
28.09.2021
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), EWR-Länder, EU-Beitritts-, Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer, Drittländer, die eine Vereinbarung zur Teilnahme am Programm unterzeichnet haben oder im EaSI-Arbeitsprogramm aufgeführt sind, sofern dies zur Erreichung der Ziele erforderlich ist. Für bestimmte Ausschreibungen sind nur EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder förderfähig.
Sektoren:
Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Gefährdete Bürgergruppen, Soziale NGO-Netzwerke auf EU-Ebene
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Politikentwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)
Website: