Spezifische Fördervereinbarung unter FPA-ESF-OG-2021 - Soziale Inklusion

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die spezifische Fördervereinbarung unter FPA-ESF-OG-2021 für Soziale Inklusion ist eine Finanzierungsinitiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, soziale NGO-Netzwerke auf EU-Ebene zu stärken. Ihr Hauptzweck ist es, das Fachwissen dieser Netzwerke zu nutzen, um Herausforderungen benachteiligter Bürger anzugehen, zur EU-Politikentwicklung beizutragen und die Umsetzung von Initiativen zur sozialen Inklusion und Armutsbekämpfung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Dieses Programm läuft unter einer 4-jährigen Rahmenpartnerschaftsvereinbarung, mit jährlichen Betriebsbeihilfen zur Unterstützung wichtiger Outreach-, Wissensaustausch- und Forschungsaktivitäten.

Wer wird durch die ESF-Förderung für soziale Inklusion finanziert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und dessen übergeordnete strategische Ziele, um Klarheit darüber zu schaffen, wer und wofür Förderungen erhalten kann.

Was die ESF-Förderung für soziale Inklusion finanziert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, zusammen mit spezifischen Informationen zu abgedeckten und ausgeschlossenen Kosten und der typischen Entwicklungsphase unterstützter Initiativen.

Art und Umfang der ESF-Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die finanziellen Details der Förderung, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderquote, des Gesamtbudgets für die Ausschreibung und der Projektdauer.

Bedingungen und Anforderungen für ESF-Antragsteller

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bestimmungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, einschließlich Antragsbedingungen, Budgetverwaltung und weiterer wichtiger Bestimmungen.

Antragsverfahren für die ESF-Förderung für soziale Inklusion

Dieser Abschnitt bietet einen Leitfaden zum Antragsverfahren, von den Einreichungsanforderungen bis zu den Bewertungs- und Vergabeverfahren, um sicherzustellen, dass Antragsteller die notwendigen Schritte und Entscheidungsmechanismen verstehen.

Rechtsgrundlage der ESF-Förderung für soziale Inklusion

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die ESF-Förderung für soziale Inklusion begründen und regeln, und erläutert die primären Quellen ihres Mandats und die wichtigsten übergeordneten Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90% Förderquote

Förderbudget

Förderbudget:

11.500.000 € (für 2021)

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, deren überseeische Länder und Gebiete, EWR-Länder, EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und bestimmte Drittländer, die Abkommen unterzeichnet haben oder im EaSI-Arbeitsprogramm aufgeführt sind. Beachten Sie, dass für einige spezifische Ausschreibungen die Förderfähigkeit auf EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder beschränkt sein kann.

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Benachteiligte Bürgergruppen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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