Spezifische Fördervereinbarung unter FPA-ESF-OG-2021 - Soziale Inklusion
Die spezifische Fördervereinbarung unter FPA-ESF-OG-2021 für Soziale Inklusion ist eine Finanzierungsinitiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, soziale NGO-Netzwerke auf EU-Ebene zu stärken. Ihr Hauptzweck ist es, das Fachwissen dieser Netzwerke zu nutzen, um Herausforderungen benachteiligter Bürger anzugehen, zur EU-Politikentwicklung beizutragen und die Umsetzung von Initiativen zur sozialen Inklusion und Armutsbekämpfung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Dieses Programm läuft unter einer 4-jährigen Rahmenpartnerschaftsvereinbarung, mit jährlichen Betriebsbeihilfen zur Unterstützung wichtiger Outreach-, Wissensaustausch- und Forschungsaktivitäten.
Wer wird durch die ESF-Förderung für soziale Inklusion finanziert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und dessen übergeordnete strategische Ziele, um Klarheit darüber zu schaffen, wer und wofür Förderungen erhalten kann.
Was die ESF-Förderung für soziale Inklusion finanziert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, zusammen mit spezifischen Informationen zu abgedeckten und ausgeschlossenen Kosten und der typischen Entwicklungsphase unterstützter Initiativen.
Art und Umfang der ESF-Förderung
Dieser Abschnitt erläutert die finanziellen Details der Förderung, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der Förderquote, des Gesamtbudgets für die Ausschreibung und der Projektdauer.
Bedingungen und Anforderungen für ESF-Antragsteller
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bestimmungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, einschließlich Antragsbedingungen, Budgetverwaltung und weiterer wichtiger Bestimmungen.
Antragsverfahren für die ESF-Förderung für soziale Inklusion
Dieser Abschnitt bietet einen Leitfaden zum Antragsverfahren, von den Einreichungsanforderungen bis zu den Bewertungs- und Vergabeverfahren, um sicherzustellen, dass Antragsteller die notwendigen Schritte und Entscheidungsmechanismen verstehen.
Rechtsgrundlage der ESF-Förderung für soziale Inklusion
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die ESF-Förderung für soziale Inklusion begründen und regeln, und erläutert die primären Quellen ihres Mandats und die wichtigsten übergeordneten Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
90% Förderquote
Förderbudget:
11.500.000 € (für 2021)
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, deren überseeische Länder und Gebiete, EWR-Länder, EU-Beitrittsländer, Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer und bestimmte Drittländer, die Abkommen unterzeichnet haben oder im EaSI-Arbeitsprogramm aufgeführt sind. Beachten Sie, dass für einige spezifische Ausschreibungen die Förderfähigkeit auf EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder beschränkt sein kann.
Sektoren:
Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Benachteiligte Bürgergruppen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: