Landesprogramm Arbeit – B2/c Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Regionale Ausbildungsbetreuung
Das Landesprogramm Arbeit – B2/c „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ des Landes Schleswig-Holstein, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), unterstützt Träger, die Beratungs- und Betreuungsangebote für Jugendliche anbieten, deren Ausbildung vom Abbruch bedroht ist oder bereits beendet wurde. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen und zur Erhöhung der Attraktivität der dualen Berufsbildung in der Region.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Landesprogramm Arbeit – Aktion B2/c „Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung“ richtet sich an Träger, die sich für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf einsetzen. Insbesondere werden Auszubildende unterstützt, deren Ausbildungsverhältnis gefährdet oder bereits beendet ist. Die Förderung ist regional auf Schleswig-Holstein beschränkt und zielt darauf ab, die Attraktivität der dualen Berufsbildung zu steigern sowie den Zugang zu beruflicher Bildung für Jugendliche zu verbessern.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Inhalte
Gefördert werden Beratungs- und Betreuungsangebote für Auszubildende, die ihre Ausbildung abbrechen wollen oder bereits abgebrochen haben. Die Maßnahmen umfassen Abbruchprävention, Konfliktmanagement und Unterstützung beim Übergang in neue berufliche Perspektiven. Die geförderten Inhalte legen einen besonderen Fokus auf innovative Beratungsmethoden, kultursensible sowie gendersensible Ansätze und die Vernetzung mit relevanten Akteuren.
Art und Umfang der Förderung
Das Landesprogramm Arbeit – Aktion B2/c bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderung deckt einen Großteil der förderfähigen Gesamtkosten ab, wobei ein Eigenanteil der Antragstellenden erforderlich ist. Der Förderumfang ist zudem an die Anzahl der Personalstellen gebunden, die für die Beratungsregionen vorgesehen sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm sind spezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen zu beachten. Dazu gehören Anforderungen an die Beratungsqualität, die Vernetzung mit anderen Akteuren und die Einhaltung von Berichtspflichten. Zudem müssen bereichsübergreifende Grundsätze der EU beachtet werden.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Der Antrag für die Regionalen Ausbildungsbetreuung ist fristgerecht und vollständig über das Serviceportal Schleswig-Holstein einzureichen. Die Auswahl der Projektträger erfolgt durch eine fachkundige Jury anhand eines Scoring-Modells, das Projektkonzeption, Eignung des Trägers, Finanzierung und bereichsübergreifende Grundsätze bewertet. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für das Landesprogramm Arbeit – Aktion B2/c ist die Richtlinie zum Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus, ergänzt durch spezifische Förderkriterien für die Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“. Diese Richtlinien basieren auf der übergeordneten Rahmenrichtlinie des Landesprogramms Arbeit und sind maßgeblich für die Implementierung und Verwaltung des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
90 Prozent
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Träger der Regionalen Ausbildungsbetreuung, Jugendliche, Auszubildende, Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Schleswig-Holstein, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Institut für berufliche Bildung (SHIBB)
Website: