Landesprogramm Arbeit – C2 Produktionsschulen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm Arbeit – C2 Produktionsschulen unterstützt Produktionsschulen in Schleswig-Holstein, um benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Perspektive gezielt auf den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten. Durch praxisorientierte Lehr- und Lernprozesse nach dem „Werkstattprinzip“ werden deren soziale Stabilität und Beschäftigungsfähigkeit systematisch erhöht. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit in der Region.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Organisationen, die Produktionsschulen in Schleswig-Holstein betreiben, um junge Menschen ohne berufliche Perspektive zu unterstützen. Es zielt darauf ab, deren soziale Stabilität, Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und sie gezielt auf die Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes vorzubereiten.

Was wird gefördert: Projektinhalte und förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Projekte in Produktionsschulen, die sich der arbeits- und lebensweltbezogenen Kompetenzentwicklung benachteiligter junger Menschen widmen. Dies geschieht durch praxisorientierte Lehr- und Lernprozesse nach dem „Werkstattprinzip“, wobei marktfähige Produkte und Dienstleistungen unter betriebsähnlichen Bedingungen hergestellt werden.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Konditionen

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung. Es sind Eigenmittel und Kofinanzierungen durch Dritte erforderlich, um die förderfähigen Gesamtausgaben zu decken. Die Projektlaufzeiten sind in Förderabschnitte unterteilt.

Bedingungen und Anforderungen: Richtlinien für Antragsteller

Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten spezifische qualitative und strukturelle Anforderungen an die Produktionsschulen, einschließlich Mindeststandards für Teilnehmerplätze und Personalschlüssel. Zudem sind Regeln zur Budgetverwaltung, Kommunikation und zur Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze zu beachten.

Antragsverfahren: Ablauf und Auswahlprozess

Der Antrag für die Förderung ist elektronisch oder schriftlich bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen. Die Auswahl der Projektträger erfolgt durch eine Fachjury auf Basis eines Scoring-Modells, das Projektkonzeption, Eignung des Trägers, Finanzierung und bereichsübergreifende Grundsätze bewertet.

Rechtsgrundlage: Autorisierende Dokumente und Bestimmungen

Das Förderprogramm ist fest im "Landesprogramm Arbeit 2021–2027" von Schleswig-Holstein verankert und wird durch ergänzende Förderkriterien für Produktionsschulen präzisiert. Es unterliegt den Bestimmungen der ESF Plus-Verordnungen und der Landesrahmenrichtlinie.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

73 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Planung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner:

Institut für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein (SHIBB), Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfe, Regionale Bildungszentren/Berufsbildende Schulen

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