Landesprogramm Arbeit – C2 Produktionsschulen
Das Landesprogramm Arbeit – C2 Produktionsschulen unterstützt Produktionsschulen in Schleswig-Holstein, um benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Perspektive gezielt auf den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten. Durch praxisorientierte Lehr- und Lernprozesse nach dem „Werkstattprinzip“ werden deren soziale Stabilität und Beschäftigungsfähigkeit systematisch erhöht. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit in der Region.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Organisationen, die Produktionsschulen in Schleswig-Holstein betreiben, um junge Menschen ohne berufliche Perspektive zu unterstützen. Es zielt darauf ab, deren soziale Stabilität, Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und sie gezielt auf die Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes vorzubereiten.
Was wird gefördert: Projektinhalte und förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Projekte in Produktionsschulen, die sich der arbeits- und lebensweltbezogenen Kompetenzentwicklung benachteiligter junger Menschen widmen. Dies geschieht durch praxisorientierte Lehr- und Lernprozesse nach dem „Werkstattprinzip“, wobei marktfähige Produkte und Dienstleistungen unter betriebsähnlichen Bedingungen hergestellt werden.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Konditionen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung. Es sind Eigenmittel und Kofinanzierungen durch Dritte erforderlich, um die förderfähigen Gesamtausgaben zu decken. Die Projektlaufzeiten sind in Förderabschnitte unterteilt.
Bedingungen und Anforderungen: Richtlinien für Antragsteller
Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten spezifische qualitative und strukturelle Anforderungen an die Produktionsschulen, einschließlich Mindeststandards für Teilnehmerplätze und Personalschlüssel. Zudem sind Regeln zur Budgetverwaltung, Kommunikation und zur Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze zu beachten.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahlprozess
Der Antrag für die Förderung ist elektronisch oder schriftlich bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen. Die Auswahl der Projektträger erfolgt durch eine Fachjury auf Basis eines Scoring-Modells, das Projektkonzeption, Eignung des Trägers, Finanzierung und bereichsübergreifende Grundsätze bewertet.
Rechtsgrundlage: Autorisierende Dokumente und Bestimmungen
Das Förderprogramm ist fest im "Landesprogramm Arbeit 2021–2027" von Schleswig-Holstein verankert und wird durch ergänzende Förderkriterien für Produktionsschulen präzisiert. Es unterliegt den Bestimmungen der ESF Plus-Verordnungen und der Landesrahmenrichtlinie.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
73 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Planung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Verwaltet von:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zusätzliche Partner:
Institut für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein (SHIBB), Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfe, Regionale Bildungszentren/Berufsbildende Schulen
Website: