ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gezielt Vorhaben zur Entwicklung individueller Bildungspotenziale akademischer Fachkräfte, insbesondere von Frauen. Das Programm unterstützt Nachwuchsforschungsgruppen dabei, Wissenstransfer und Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen voranzutreiben. Dies trägt maßgeblich zur Deckung des Fachkräftemangels bei und stärkt die Geschlechterparität in der Wissenschaft und Wirtschaft Sachsens.

Wer wird gefördert

Hochschulen im Freistaat Sachsen können Anträge stellen, um Nachwuchsforschende, insbesondere Frauen, in ihrer akademischen und beruflichen Entwicklung gezielt zu unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, Bildungspotenziale auszuschöpfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Geschlechterparität in der sächsischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern. Die Maßnahmen sollen den Einstieg in die Wissenschaft und Wirtschaft verbessern und den Wissens- und Technologietransfer stärken.

Was wird gefördert

Das Programm konzentriert sich auf die Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit befähigen. Es werden relevante Personal- und Restkosten unterstützt, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierter, interdisziplinärer Forschung, Kompetenzerwerb in den Bereichen Grüner Deal und Digitalisierung sowie auf der Stärkung von Frauen in MINT/KI-Bereichen liegt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung, die bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten abdeckt. Die Projekte haben eine Regellaufzeit von bis zu drei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsberechtigte Hochschulen müssen Nachwuchsforschungsgruppen bilden, die mindestens aus drei Nachwuchsforschenden bestehen. Für die teilnehmenden Nachwuchsforschenden gelten spezifische Fristen bezüglich des Studien- oder Promotionsabschlusses sowie Altersregelungen. Ein zentraler Aspekt ist die gezielte Förderung und geschlechterparitätische Besetzung von Frauen in den Forschungsgruppen. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben müssen auf nicht-ausschließlicher Basis veröffentlicht werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst werden Projektvorschläge zu festgelegten Stichtagen eingereicht, die intern von den Hochschulen vorpriorisiert und anschließend von der Bewilligungsstelle und Fachstelle bewertet werden. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten zur Einreichung des vollständigen Antrags über das SAB-Förderportal aufgefordert.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung stützt sich auf die spezifische Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus für die ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027. Diese Richtlinie regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Ausschöpfung von Bildungspotenzialen im Hochschulbereich und integriert zudem Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschulen, Nachwuchsforschende, akademische Fachkräfte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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