ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Vorhaben zur Stärkung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben. Das Programm unterstützt spezifische Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen durch Maßnahmen zur Selbstständigkeit, beruflichen Weiterentwicklung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege. Es bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Initiativen, die auf die Bedürfnisse von Frauen im sächsischen Arbeitsmarkt zugeschnitten sind.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027“ des Freistaates Sachsen zielt darauf ab, die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu stärken und spezifische Zielgruppen mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen. Dies umfasst die Förderung der Selbstständigkeit von Frauen, die Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen, den Zugang zum beruflichen Aufstieg sowie Maßnahmen gegen Geschlechterstereotype bei der Berufs- und Studienwahl. Die Förderung richtet sich an Träger von Maßnahmen sowie direkt an gründungsinteressierte Frauen in Sachsen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert vielfältige Vorhaben, die der Gleichstellung im Erwerbsleben dienen. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung der Selbstständigkeit von Frauen, Gründerinnenprämien, Kontaktstellen für Frauen und Beruf, Initiativen zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen sowie Projekte, die Geschlechterstereotype bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal- und Restkosten, wobei bestimmte Weiterbildungen oder Gründungsberatungen ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung als Anteilfinanzierung oder Festbetrag) und ist an spezifische Höchstgrenzen und Fördersätze pro Vorhaben gebunden. Die Projektlaufzeiten betragen in der Regel bis zu zwei Jahre, können aber in begründeten Einzelfällen verlängert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen fachlich fundierte Konzepte einreichen und Genderkompetenz nachweisen. Es gelten spezifische Regeln für die Antragstellung zu Stichtagen oder fortlaufend, für Konsortien, Beihilfen und die Budgetgestaltung. Es gibt Bestimmungen zur regionalen Verteilung und zur Vermeidung von Doppelförderungen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über das SAB-Förderportal zu festgelegten Stichtagen oder fortlaufend, abhängig vom Fördergegenstand. Die Auswahl der Anträge erfolgt durch die SAB unter Beteiligung relevanter Fachstellen, mit einem Fokus auf regionale Verteilung. Das Verfahren beinhaltet ein Vorauszahlungsprinzip und spezifische Nachweispflichten.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die spezifische Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, ergänzt durch die allgemeine EU-Rahmenrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie weitere EU-Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 190.000 € pro Jahr

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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