ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Vorhaben zur Stärkung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben. Das Programm unterstützt spezifische Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen durch Maßnahmen zur Selbstständigkeit, beruflichen Weiterentwicklung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege. Es bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Initiativen, die auf die Bedürfnisse von Frauen im sächsischen Arbeitsmarkt zugeschnitten sind.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027“ des Freistaates Sachsen zielt darauf ab, die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben zu stärken und spezifische Zielgruppen mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen. Dies umfasst die Förderung der Selbstständigkeit von Frauen, die Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen, den Zugang zum beruflichen Aufstieg sowie Maßnahmen gegen Geschlechterstereotype bei der Berufs- und Studienwahl. Die Förderung richtet sich an Träger von Maßnahmen sowie direkt an gründungsinteressierte Frauen in Sachsen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert vielfältige Vorhaben, die der Gleichstellung im Erwerbsleben dienen. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung der Selbstständigkeit von Frauen, Gründerinnenprämien, Kontaktstellen für Frauen und Beruf, Initiativen zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen sowie Projekte, die Geschlechterstereotype bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken. Die förderfähigen Ausgaben umfassen Personal- und Restkosten, wobei bestimmte Weiterbildungen oder Gründungsberatungen ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung als Anteilfinanzierung oder Festbetrag) und ist an spezifische Höchstgrenzen und Fördersätze pro Vorhaben gebunden. Die Projektlaufzeiten betragen in der Regel bis zu zwei Jahre, können aber in begründeten Einzelfällen verlängert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen fachlich fundierte Konzepte einreichen und Genderkompetenz nachweisen. Es gelten spezifische Regeln für die Antragstellung zu Stichtagen oder fortlaufend, für Konsortien, Beihilfen und die Budgetgestaltung. Es gibt Bestimmungen zur regionalen Verteilung und zur Vermeidung von Doppelförderungen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt über das SAB-Förderportal zu festgelegten Stichtagen oder fortlaufend, abhängig vom Fördergegenstand. Die Auswahl der Anträge erfolgt durch die SAB unter Beteiligung relevanter Fachstellen, mit einem Fokus auf regionale Verteilung. Das Verfahren beinhaltet ein Vorauszahlungsprinzip und spezifische Nachweispflichten.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Förderprogramms bildet die spezifische Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, ergänzt durch die allgemeine EU-Rahmenrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie weitere EU-Beihilferegelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 190.000 € pro Jahr
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)