Nachhaltigkeits-Leuchtturm

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' unter Horizont Europa ist eine Schlüsselinitiative, die sich auf die Entwicklung wegweisender nachhaltiger 6G-Technologien und die Nutzung von 6G für umfassendere Nachhaltigkeitsziele konzentriert. Es zielt darauf ab, einen systemischen Ansatz zur Nachhaltigkeit über Energie-, Klima- und Umweltaspekte hinweg zu integrieren, unter Berücksichtigung von Vertrauen, Sicherheit, Verfügbarkeit, Abdeckung, Zugänglichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Dieses Programm zeichnet sich durch seinen doppelten Fokus aus: 6G nachhaltig zu gestalten ('nachhaltiges 6G') und 6G zur Ermöglichung von Nachhaltigkeit in anderen Sektoren zu nutzen ('6G für Nachhaltigkeit').

Wer wird für nachhaltige 6G-Innovationen gefördert?

Das Programm 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' richtet sich primär an eine vielfältige Bandbreite von Organisationen, die in der Lage sind, die 6G-Forschung und -Innovation voranzutreiben, darunter sowohl gemeinnützige als auch gewinnorientierte Einrichtungen, mit einem starken Fokus auf Zusammenarbeit innerhalb der EU und assoziierter Länder. Das Kernziel des Programms ist es, Fortschritte in 6G zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass es maßgeblich zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit beiträgt.

Welche Innovationen und Forschung werden gefördert?

Das Programm 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, die sich auf die Entwicklung nachhaltiger 6G-Technologien und die Anwendung von 6G für umfassendere Nachhaltigkeitsziele in verschiedenen Sektoren konzentrieren. Die Finanzierung erfolgt primär in Form von Zuschüssen, mit spezifischen Sätzen je nach Organisationstyp des Antragstellers, und Projekte sollen eine breite Palette von Entwicklungsstadien abdecken, von der Grundlagenforschung bis zur Validierung und strategischen Planung.

Art und Umfang der EU-Förderung

Das Programm 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' bietet ausschließlich Zuschüsse als Finanzinstrument an und unterstützt wirkungsvolle Forschungs- und Innovationsmaßnahmen mit einem erheblichen maximalen Förderbetrag pro Projekt. Die Fördersätze unterscheiden sich je nach Organisationstyp, um eine umfassende Unterstützung für förderfähige Einrichtungen zu gewährleisten.

Wichtige Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Antragsteller des Programms 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' müssen spezifische administrative, kollaborative und Sicherheitsbedingungen einhalten, um die Förderfähigkeit und Compliance zu gewährleisten. Dazu gehören strenge Seitenlimits für Vorschläge, obligatorische Konsortialzusammenarbeit und entscheidende Sicherheitserklärungen zur Bewältigung wirtschaftlicher Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit 6G-Technologien.

Antragsverfahren und Auswahl

Das Antragsverfahren für das Programm 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' ist ein einstufiges Einreichungsverfahren unter Verwendung spezifischer Formulare, gefolgt von einer umfassenden Bewertung auf der Grundlage definierter Kriterien. Das Auswahlverfahren stellt sicher, dass die Vorschläge zu den strategischen Zielen der EU beitragen und eine breite Beteiligung fördern.

Rechtsrahmen und Genehmigung

Das Programm 'Nachhaltigkeits-Leuchtturm' ist fest im umfassenden Rechtsrahmen der Europäischen Union für Forschung und Innovation verankert. Es arbeitet unter dem Rahmenprogramm Horizont Europa und gewährleistet die Übereinstimmung mit umfassenderen EU-Politiken und Finanzvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

13.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

13.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont Europa assoziierte Länder, mit Bestimmungen für Nicht-EU-/nicht-assoziierte Länder, in denen spezifische Finanzierungsvereinbarungen bestehen. Die geografische Abdeckung erstreckt sich auf alle von Partner suchenden Einrichtungen genannten Länder, einschließlich der Schweiz, Portugal, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Spanien, Ukraine, Österreich, Polen, Ungarn, Malta und Estland.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Telekommunikationssektor, verschiedene vertikale Industrien (Nicht-Telekommunikationssektoren), öffentlicher Sektor und Bürger.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Planung, Umsetzung, Evaluierung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

SNS JU (Gemeinsames Unternehmen für intelligente Netze und Dienste)

Zusätzliche Partner:

6G-IA (6G Industrieverband), SNS JU-Mitglieder und deren Bestandteile oder verbundene Unternehmen, verschiedene Forschungseinrichtungen, KMU und öffentliche Organisationen.

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