Förderung einfacher Programme für andere geografische Gebiete (Thema 8)

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm der Europäischen Union, AGRIP-SIMPLE-2022-TC-OTHERS, unterstützt einfache Informations- und Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse, die speziell auf Nicht-EU-Länder abzielen. Das Hauptziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbrauch von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen der Union zu steigern, ihr globales Profil zu schärfen und Marktanteile durch Hervorhebung ihrer einzigartigen Merkmale zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert, wer für die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse in Frage kommt, wobei der Schwerpunkt auf den Arten von Einrichtungen und dem geografischen Geltungsbereich für die Förderung europäischer Agrarerzeugnisse liegt, um deren globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Was wird gefördert

Die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse unterstützen Informations- und Absatzförderungsprogramme, die sich auf europäische Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse konzentrieren. Diese Programme decken eine Reihe von Aktivitäten ab, von der Markteinführung bis zur Kommerzialisierung, mit dem Ziel, die Sichtbarkeit und den Verbrauch von Produkten weltweit zu erhöhen.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für europäische Agrarerzeugnisse. Das für dieses spezifische Thema im Jahr 2022 zugewiesene Gesamtbudget betrug 12,3 Millionen Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller für die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse müssen bestimmte Bedingungen und Anforderungen einhalten, die im offiziellen Aufrufdokument aufgeführt sind, einschließlich einer Beschränkung der aufeinanderfolgenden Finanzierung und Leitlinien für Vorschläge und deren Bewertung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für diese EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse ist ein einstufiger Einreichungsprozess, wobei alle notwendigen Vorlagen und Leitfäden online für ein optimiertes Antragsverfahren zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlage

Die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse basieren auf spezifischen Verordnungen der Europäischen Union, die die Programmziele, Betriebsregeln und den Zugang zu offiziellen Dokumentationen definieren.

Ähnliche Programme

#EU Agrarförderung#Agrar-Lebensmittel-Export#Agrarproduktförderung#globale Märkte#einfache Programme#EU Zuschüsse#Lebensmittelsicherheit#Nachhaltigkeit#Tierschutz#Qualitätssiegel#Marktanteil#internationaler Handel#europäische Landwirtschaft#Förderkampagnen#Drittländer#Rückverfolgbarkeit#Kennzeichnung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

12.300.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittländer)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Fischerei + Lebensmittelproduktion

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)

0 x 0
XS