Förderung einfacher Programme für andere geografische Gebiete (Thema 8)
Dieses Förderprogramm der Europäischen Union, AGRIP-SIMPLE-2022-TC-OTHERS, unterstützt einfache Informations- und Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse, die speziell auf Nicht-EU-Länder abzielen. Das Hauptziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbrauch von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen der Union zu steigern, ihr globales Profil zu schärfen und Marktanteile durch Hervorhebung ihrer einzigartigen Merkmale zu erhöhen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert, wer für die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse in Frage kommt, wobei der Schwerpunkt auf den Arten von Einrichtungen und dem geografischen Geltungsbereich für die Förderung europäischer Agrarerzeugnisse liegt, um deren globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Was wird gefördert
Die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse unterstützen Informations- und Absatzförderungsprogramme, die sich auf europäische Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse konzentrieren. Diese Programme decken eine Reihe von Aktivitäten ab, von der Markteinführung bis zur Kommerzialisierung, mit dem Ziel, die Sichtbarkeit und den Verbrauch von Produkten weltweit zu erhöhen.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für europäische Agrarerzeugnisse. Das für dieses spezifische Thema im Jahr 2022 zugewiesene Gesamtbudget betrug 12,3 Millionen Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller für die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse müssen bestimmte Bedingungen und Anforderungen einhalten, die im offiziellen Aufrufdokument aufgeführt sind, einschließlich einer Beschränkung der aufeinanderfolgenden Finanzierung und Leitlinien für Vorschläge und deren Bewertung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diese EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse ist ein einstufiger Einreichungsprozess, wobei alle notwendigen Vorlagen und Leitfäden online für ein optimiertes Antragsverfahren zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
Die EU-Agrar- und Lebensmittelexportzuschüsse basieren auf spezifischen Verordnungen der Europäischen Union, die die Programmziele, Betriebsregeln und den Zugang zu offiziellen Dokumentationen definieren.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
12.300.000 €
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittländer)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Fischerei + Lebensmittelproduktion
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Forschung (REA)
Website: