Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionszuschüsse zur Unterstützung transnationaler E-Justice-Projekte
Die Aufforderung JUST-2022-EJUSTICE bot Aktionszuschüsse zur Förderung der Digitalisierung der Justiz in der gesamten Europäischen Union. Dieses Programm zielte darauf ab, einen effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz zu verbessern, indem es transnationale und nationale E-Justice-Projekte mit klarem EU-Mehrwert unterstützte und sich an der umfassenderen E-Justice-Strategie und dem Aktionsplan der EU ausrichtete.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, welche Arten von Einrichtungen sich bewerben können, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele zur Verbesserung der Justizsysteme durch Digitalisierung.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Finanzierung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf thematischen Bereichen, akzeptablen Kosten und dem typischen Entwicklungsstadium unterstützter Initiativen liegt, die alle auf die Weiterentwicklung von E-Justice-Lösungen abzielen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms, einschließlich der Art der angebotenen finanziellen Unterstützung, der Fördersätze, des Mindestzuschussbetrags pro Projekt und der erwarteten Dauer der geförderten Aktivitäten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln und Kriterien, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, und behandelt Einreichungsverfahren, Kooperationsauflagen, finanzielle Bestimmungen und ethische Überlegungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Einreichung ihrer Vorschläge und erläutert die erforderlichen Schritte, Einreichungskanäle und die Bewertungsmethodik zur Auswahl erfolgreicher Projekte.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsinstrumente, die das Förderprogramm regeln und legitimieren, um Transparenz und Einhaltung des etablierten Rechts der Europäischen Union zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Das Gesamtbudget der Ausschreibung beträgt 2.800.000 EUR, mit einem Mindestzuschuss der EU von 75.000 EUR pro Projekt. Über das Gesamtbudget der Ausschreibung hinaus ist kein spezifischer Höchstbetrag pro Projekt angegeben.
Förderbudget:
2.800.000 EUR
Einsendeschluss:
15.03.2022
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Europäische Union (außer Dänemark) oder Länder, die mit dem Justizprogramm assoziiert sind. Projektaktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden.
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Begünstigte:
Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), die im Bereich E-Justice oder Justizsysteme tätig sind.
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST)
Zusätzliche Partner:
Assoziierte Partner (Partnerorganisationen, die an der Maßnahme teilnehmen, ohne EU-Fördermittel zu erhalten) müssen im Teilnehmerregister registriert sein.
Website: