Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionszuschüsse zur Unterstützung transnationaler E-Justice-Projekte

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Aufforderung JUST-2022-EJUSTICE bot Aktionszuschüsse zur Förderung der Digitalisierung der Justiz in der gesamten Europäischen Union. Dieses Programm zielte darauf ab, einen effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz zu verbessern, indem es transnationale und nationale E-Justice-Projekte mit klarem EU-Mehrwert unterstützte und sich an der umfassenderen E-Justice-Strategie und dem Aktionsplan der EU ausrichtete.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, welche Arten von Einrichtungen sich bewerben können, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele zur Verbesserung der Justizsysteme durch Digitalisierung.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Finanzierung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf thematischen Bereichen, akzeptablen Kosten und dem typischen Entwicklungsstadium unterstützter Initiativen liegt, die alle auf die Weiterentwicklung von E-Justice-Lösungen abzielen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms, einschließlich der Art der angebotenen finanziellen Unterstützung, der Fördersätze, des Mindestzuschussbetrags pro Projekt und der erwarteten Dauer der geförderten Aktivitäten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln und Kriterien, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen, und behandelt Einreichungsverfahren, Kooperationsauflagen, finanzielle Bestimmungen und ethische Überlegungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Einreichung ihrer Vorschläge und erläutert die erforderlichen Schritte, Einreichungskanäle und die Bewertungsmethodik zur Auswahl erfolgreicher Projekte.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsinstrumente, die das Förderprogramm regeln und legitimieren, um Transparenz und Einhaltung des etablierten Rechts der Europäischen Union zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Das Gesamtbudget der Ausschreibung beträgt 2.800.000 EUR, mit einem Mindestzuschuss der EU von 75.000 EUR pro Projekt. Über das Gesamtbudget der Ausschreibung hinaus ist kein spezifischer Höchstbetrag pro Projekt angegeben.

Förderbudget

Förderbudget:

2.800.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.03.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (außer Dänemark) oder Länder, die mit dem Justizprogramm assoziiert sind. Projektaktivitäten müssen in förderfähigen Ländern stattfinden.

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), die im Bereich E-Justice oder Justizsysteme tätig sind.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST)

Zusätzliche Partner:

Assoziierte Partner (Partnerorganisationen, die an der Maßnahme teilnehmen, ohne EU-Fördermittel zu erhalten) müssen im Teilnehmerregister registriert sein.

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