Interregionale Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a
Das Instrument für Interregionale Innovationsinvestitionen (I3) Förderlinie 2a, finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), wurde entwickelt, um die Skalierung und Kommerzialisierung interregionaler Innovationsprojekte zu beschleunigen. Es konzentriert sich einzigartig darauf, weniger entwickelte Regionen und Übergangsregionen in bestehende und neue paneuropäische Wertschöpfungsketten zu integrieren, mit dem Ziel, die Innovationskluft in Europa zu verringern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für das Programm Interregionale Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a, wobei die Arten der Antragsteller, der erforderliche geografische Geltungsbereich von Projekten und die übergeordneten Ziele zur Förderung von Innovation und Kohäsion in den europäischen Regionen detailliert aufgeführt werden.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über die Arten von Projekten, thematischen Bereiche und spezifischen Aktivitäten, die im Rahmen der Interregionalen Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a förderfähig sind. Er klärt den Umfang der unterstützten Innovationen, die typischerweise angestrebten Entwicklungsstadien und den übergeordneten Fokus auf die digitale, grüne und intelligente Fertigungstransformation.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle und beratende Unterstützung, die im Rahmen des Programms Interregionale Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a verfügbar ist, einschließlich der spezifischen Art des Finanzinstruments, der Budgetzuweisung für die Ausschreibung und der Art der Unterstützung, die Innovationen zur Marktreife verhelfen soll.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen, Vorschriften und Voraussetzungen, die Antragsteller und Begünstigte bei der Teilnahme am Programm Interregionale Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a einhalten müssen. Er umfasst Aspekte von der Zulässigkeit und Förderfähigkeit bis zur Konsortialbildung und anderen wichtigen Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Einreichung von Vorschlägen für die Interregionalen Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a. Er behandelt den Einreichungsablauf, wie Anträge bewertet werden und den gesamten Auswahlprozess.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt den grundlegenden rechtlichen Rahmen und die offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm Interregionale Innovationsinvestitionen Förderlinie 2a regeln und dessen Autorität sowie operative Richtlinien festlegen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Förderbudget:
24,000,000 €
Einsendeschluss:
13.11.2025
Offen bis:
13.11.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Europäische Union, Förderung der Zusammenarbeit zwischen weniger entwickelten, Übergangs- und stärker entwickelten Regionen.
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Gesundheitswesen, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Textil- und Bekleidungsindustrie, Konsumgüterindustrie, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Innovationsakteure aus den Ökosystemen der Quadruple Helix, einschließlich Unternehmen, KMU, öffentlicher Verwaltungen, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäische Kommission
Verwaltet von:
Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und für KMU (EISMEA)
Website: