Grenzüberschreitende Studienprojekte für erneuerbare Energien

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Ausschreibung 'Grenzüberschreitende Studienprojekte für erneuerbare Energien', Teil der Fazilität 'Connecting Europe' (CEF), zielt darauf ab, die Dekarbonisierungsziele der EU durch die Unterstützung von Studien für innovative grenzüberschreitende Initiativen im Bereich erneuerbare Energien voranzutreiben. Dieses Programm fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um die Energiesicherheit zu verbessern, den Energiebinnenmarkt zu vollenden und erneuerbare Technologien strategisch zu integrieren.

Wer wird für grenzüberschreitende Studien zu erneuerbaren Energien gefördert

Dieser Abschnitt fasst zusammen, wer generell für eine Förderung in Frage kommt, und erläutert Zielgruppen, geografischen Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele des Programms. Er beinhaltet die definierenden Merkmale der beabsichtigten Begünstigten und strategischen Ziele.

Was wird bei grenzüberschreitenden Projekten für erneuerbare Energien gefördert

Dieser Abschnitt enthält Details zu förderfähigen Projekttypen, Themenbereichen und Aktivitäten. Er klärt über die abgedeckten Kosten und die typische Entwicklungsphase unterstützter Projekte auf, einschließlich spezifischer Beispiele oder Ausschlüsse.

Art und Umfang der Förderung für CEF-E-2025-CBRENEW-STUDIES

Dieser Abschnitt beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, einschließlich Förderarten, Beträge, Kofinanzierungssätze und Projektlaufzeit. Er skizziert alle relevanten finanziellen Parameter.

Bedingungen und Anforderungen für grenzüberschreitende Energiezuschüsse

Dieser Abschnitt umreißt die wichtigsten Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen für Antragsteller und Begünstigte. Er behandelt die Antragsbedingungen, Kooperationsregeln, Beihilferegeln, Haushaltsvorgaben und andere wichtige Bestimmungen für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien.

Antragsverfahren für grenzüberschreitende Energiestudien

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch das Antragsverfahren und behandelt Vorbereitung, Einreichung, erforderliche Unterlagen sowie die Entscheidungsfindung und Kommunikation der Förderentscheidungen.

Rechtsgrundlage des Programms für grenzüberschreitende Studien zu erneuerbaren Energien

Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm genehmigen, einrichten und regeln, und identifiziert die primäre Quelle seiner Legitimität und wichtige übergeordnete Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Der Zuschussbetrag darf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten der Maßnahme nicht überschreiten. Eine höhere Förderquote von bis zu 70 % ist für Arbeiten in den EU-Gebieten in äußerster Randlage möglich.

Förderbudget

Förderbudget:

80.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

16.01.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten), potenziell einschließlich Drittländern, die an grenzüberschreitenden Projekten im Bereich erneuerbare Energien teilnehmen, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2613 der Kommission definiert.

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung

Begünstigte

Begünstigte:

Sektor erneuerbare Energien, Energieinfrastruktur, Dekarbonisierung.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Experimentelle Entwicklung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

CINEA

Zusätzliche Partner:

Einrichtungen wie KMU, Forschungsorganisationen, NRO, Hochschulen und öffentliche Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und potenziell Drittländern, die Fachkenntnisse in Bereichen wie IT, Projektmanagement, Forschung und Entwicklung, Nachhaltigkeit und Kommunikation anbieten.

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