Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionszuschüsse zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionszuschüsse zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen zielt darauf ab, die Justiz in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Dies geschieht durch die Unterstützung von Projekten, die die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen fördern, nationale Netzwerke stärken und die Anbindung an das ECRIS-TCN-System erleichtern. Diese Initiative soll gegenseitiges Vertrauen und effektive grenzüberschreitende Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union aufbauen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Dänemark), die sich für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit einsetzen. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung der Zivil- und Strafjustiz über Grenzen hinweg durch die Unterstützung verschiedener rechtlicher und sozialer Einrichtungen.

Was wird gefördert

Die Förderung unterstützt Projekte, die sich an den Hauptprioritäten der justiziellen Zusammenarbeit orientieren und ein breites Spektrum rechtlicher und technologischer Bereiche abdecken. Der Schwerpunkt liegt auf aktionsorientierten Initiativen und der Stärkung der justizbezogenen Infrastruktur.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Aufruf bietet finanzielle Unterstützung durch Aktionszuschüsse, wobei ein Gesamtbudget für den spezifischen Aufruf zugewiesen wurde. Das primäre Finanzinstrument ist ein Zuschuss, der darauf abzielt, bedeutende Projekte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit zu unterstützen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen für die Einreichung von Vorschlägen, die Projektumsetzung und das Finanzmanagement einhalten. Diese Anforderungen gewährleisten die Einhaltung der EU-Vorschriften und die effektive Erreichung der Programmziele.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist strukturiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung festgelegter Verfahren, mit einem klaren Bewertungs- und Vergabeverfahren.

Rechtsgrundlage

Das Programm ist fest im Rechtsrahmen der Europäischen Union verankert, der durch spezifische Verordnungen festgelegt und durch jährliche Arbeitsprogramme geleitet wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

6.650.000 EUR

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden), ausgenommen Dänemark.

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Justizsektor, Juristen, Justizbehörden, Zivilgesellschaftliche Organisationen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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