Öffentliche Beschaffung von Innovationsentwicklung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Ausschreibung „Öffentliche Beschaffung von Innovationsentwicklung“ (SMP-COSME-2021-PPI-01) zielt darauf ab, die öffentliche Innovationsbeschaffung in der gesamten EU erheblich zu verbessern. Diese einzigartige Initiative ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, praktische Erfahrungen weiterzugeben, um eine umfassende Referenzbasis und ein Netzwerk für die Innovationsbeschaffung zu fördern. Sie soll Innovationen im Binnenmarkt anregen, die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen, insbesondere von KMU, stärken und einen erheblichen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an öffentliche Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union und in assoziierten Ländern, insbesondere an öffentliche Auftraggeber, um Innovationen durch strategische Beschaffung zu fördern. Das Hauptziel ist es, deren Expertise zu nutzen, um ein robustes Netzwerk und eine Wissensbasis in der Öffentlichen Innovationsbeschaffung (PPI) aufzubauen, um letztendlich zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen und wichtige gesellschaftliche Prioritäten anzugehen.

Was wird gefördert

Dieses Programm unterstützt Aktivitäten, die die öffentliche Beschaffung innovativer Lösungen verbessern, mit einem Fokus auf Wissenstransfer und Netzwerkbildung unter öffentlichen Auftraggebern. Die Förderung deckt Kosten ab, die mit der Einrichtung von Workshops und Netzwerken verbunden sind, und bietet wichtig finanzielle Unterstützung für den tatsächlichen Kauf innovativer Lösungen, im Einklang mit wichtigen EU-Prioritäten wie dem Green Deal und der öffentlichen Gesundheit.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm zur Öffentlichen Beschaffung von Innovationsentwicklung bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, mit einem Gesamtbudget von 4.000.000 € für das Jahr 2021. Die finanzielle Unterstützung erstreckt sich sowohl auf Kapazitätsaufbauaktivitäten als auch auf die direkte Beschaffung innovativer Lösungen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller für das Programm „Öffentliche Beschaffung von Innovationsentwicklung“ müssen die spezifischen Zulassungs- und Konsortialanforderungen gemäß dem Aufrufdokument einhalten. Eine Schlüsselbedingung ist die obligatorische Bildung eines Konsortiums, an dem mindestens zwei öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sind, um einen kollaborativen und grenzüberschreitenden Ansatz bei der Innovationsbeschaffung zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm „Öffentliche Beschaffung von Innovationsentwicklung“ erfolgt in einer einzigen Einreichungsphase, wobei alle notwendigen Vorlagen und Anleitungen über das offizielle Portal für Finanzhilfen und Ausschreibungen verfügbar sind. Antragsteller werden ermutigt, das detaillierte Aufrufdokument für umfassende Anweisungen zur Einreichung, Bewertung und Vergabe von Vorschlägen zu konsultieren.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Öffentliche Beschaffung von Innovationsentwicklung“ operiert im Rahmen des Binnenmarktprogramms, das seine grundlegende rechtliche Autorität bildet und seine Umsetzung regelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

4.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentliche Beschaffer, öffentliche Auftraggeber

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

EISMEA

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