Eurocluster für Europas Erholung
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ im Rahmen des Binnenmarktprogramms (SMP) zielt darauf ab, europäische industrielle Ökosysteme widerstandsfähiger, grüner und digitaler zu machen. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch gemeinsame Clusterinitiativen, die Innovation, Internationalisierung und Kompetenzentwicklung fördern – entscheidende Faktoren für Europas wirtschaftliche Erholung.
Wer wird durch Eurocluster gefördert
Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details darüber, wer für eine Eurocluster-Förderung in Frage kommt, einschließlich spezifischer Organisationstypen, der geografischen Abdeckung des Programms und seiner übergreifenden strategischen Ziele.
Was wird durch Eurocluster gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Schwerpunkten und Aktivitäten, die für eine Eurocluster-Förderung in Frage kommen, sowie Details zu den unterstützten Kosten und den Projektphasen.
Art und Umfang der Eurocluster-Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die Finanzierungsmechanismen des Eurocluster-Programms, einschließlich der Arten von Finanzinstrumenten, der verfügbaren Fördermittel, der Kofinanzierungssätze und der typischen Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen für Eurocluster
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Regeln, Vorschriften und spezifischen Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Lebenszyklus des Eurocluster-Programms, von der Antragstellung bis zur Projektumsetzung, einhalten müssen.
Antragsverfahren für Eurocluster
Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für das Eurocluster-Programm, von den ersten Einreichungsschritten bis zu den Bewertungs- und Auswahlverfahren.
Rechtsgrundlage von Eurocluster
Dieser Abschnitt erläutert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Eurocluster-Förderprogramm begründen und regeln, dessen Legitimität sicherstellen und den rechtlichen Rahmen umreißen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60.000 € pro Drittpartei (KMU)
Förderbudget:
Gesamt: 42.000.000 € (2021: 14.000.000 €, 2022: 9.000.000 €, 2023: 16.000.000 €, 2024: 3.000.000 €)
Einsendeschluss:
07.12.2021
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten), plus Drittländer, die dem KMU-Pfeiler des Binnenmarktprogramms (SMP) assoziiert sind, oder Drittländer in laufenden Verhandlungen über ein SMP-Assoziierungsabkommen (z.B. Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina), vorausgesetzt, das Abkommen tritt vor der Unterzeichnung des Fördervertrags in Kraft.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäischer Innovationsrat und Exekutivagentur für KMU (EISMEA)
Website: