Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Eurocluster-Programm für Europas Erholung, Teil des Binnenmarktprogramms (SMP), zielte darauf ab, die Resilienz und Transformation europäischer Industrieökosysteme zu stärken. Es förderte Kooperationsprojekte zwischen Clusterorganisationen und anderen Einrichtungen, um grüne und digitale Übergänge voranzutreiben, Innovationen zu fördern und die Internationalisierung sowie die Kompetenzentwicklung europäischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Einrichtungen, den geografischen Geltungsbereich und die Hauptziele des Eurocluster-Programms. Die Förderung richtet sich primär an Konsortien von Clusterorganisationen und anderen Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, mit einem starken Fokus auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Verbesserung ihrer Resilienz und zur Erleichterung grüner und digitaler Transformationen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Eurocluster-Programms förderfähig sind. Er legt die Schwerpunkte der Industriebereiche fest, erläutert, welche Kosten abgedeckt werden, und gibt den typischen Reifegrad der unterstützten Projekte an, wobei der Übergang zu einer grüneren und digitaleren Wirtschaft für KMU betont wird.

Art und Umfang der Förderung

Das Eurocluster-Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse zur Unterstützung kollaborativer Initiativen an. Es verfügt über einen Kaskadenfinanzierungsmechanismus, bei dem ein erheblicher Teil des Zuschusses an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verteilt wird. Die Förderung deckt einen wesentlichen Teil der förderfähigen Kosten ab, und Projekte haben typischerweise eine festgelegte Dauer mit spezifischen Berichtsmeilensteinen.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Bedingungen für die Teilnahme am Eurocluster-Programm, einschließlich der Antragsbedingungen, der Konsortialbildung, der Haushaltsvorgaben und verschiedener operativer Anforderungen. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist entscheidend für die Förderfähigkeit und eine erfolgreiche Projektdurchführung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für das Eurocluster-Programm, einschließlich wichtiger Dokumentationen, Bewertungsphasen und der Mitteilung von Förderentscheidungen. Die Ausschreibung folgte einem einstufigen Einreichungsverfahren mit einer festgelegten Frist und einem klaren Bewertungsverfahren.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt nennt die wichtigsten rechtlichen und offiziellen Dokumente, die dem Eurocluster-Förderprogramm zugrunde liegen. Er spezifiziert den Primärakt, der das Programm etabliert, und weitere Schlüsselvorschriften, die seine Umsetzung regeln, um Transparenz und rechtliche Konformität zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60,000 € (pro Drittpartei/KMU)

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamt: 42,000,000 € (14,000,000 € im Jahr 2021, 9,000,000 € im Jahr 2022, 16,000,000 € im Jahr 2023, 3,000,000 € im Jahr 2024)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

07.12.2021

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Gesundheitswesen, Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Bauwesen und Baustoffe, Textil- und Bekleidungsindustrie, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Clusterorganisationen, Clusternetzwerke des Binnenmarktprogramms (SMP), andere Organisationen, die grüne und digitale Transformationen unterstützen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und für KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Technologiezentren, Innovationszentren, Universitäten, Forschungsinstitute, Wirtschaftsverbände, Handelskammern, Berufsbildungszentren, Beratungsunternehmen

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