Eurocluster für Europas Erholung
Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“, Teil des Binnenmarktprogramms (SMP), fördert gemeinsame Cluster-Initiativen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Transformation industrieller Ökosysteme in der EU. Es zielt darauf ab, KMU durch gezielte finanzielle Unterstützung und Kapazitätsaufbau zu stärken, um umweltfreundlichere, digitalere und international wettbewerbsfähigere Unternehmen zu fördern. Diese Initiative nutzt die Cluster-Zusammenarbeit, um Innovation und strategische Autonomie entlang kritischer Wertschöpfungsketten voranzutreiben.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Einrichtungen, den geografischen Geltungsbereich des Eurocluster-Programms und seine übergeordneten Ziele zur Stärkung der europäischen Industrie. Er legt die spezifischen Organisationstypen dar, die sich bewerben können, und die strategischen Ziele, zu denen sie voraussichtlich beitragen werden.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Eurocluster-Programms gefördert werden können. Er erläutert den Umfang der unterstützten Initiativen, einschließlich Bemühungen zur Verbesserung industrieller Ökosysteme und zur Förderung grüner und digitaler Transformation.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Modalitäten des Eurocluster-Programms, einschließlich der verwendeten Finanzinstrumente, der maximal verfügbaren Förderbeträge und der typischen Dauer der unterstützten Projekte. Er beleuchtet die wichtige Rolle der Kaskadenfinanzierung für KMU.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln und Bedingungen für die Teilnahme am Eurocluster-Programm, einschließlich Antragsbedingungen, Konsortialbildung, Finanzvorschriften und anderer wichtiger Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Prozess zur Einreichung von Anträgen für das Eurocluster-Programm, einschließlich wichtiger Einreichungsdetails und der Bewertung von Vorschlägen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ regeln, seine Legitimität gewährleisten und seine Umsetzung leiten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 60.000 € pro Dritte (KMU); Konsortialkosten zu 90 % kofinanziert, finanzielle Unterstützung für Dritte zu 100 % finanziert.
Förderbudget:
Gesamt: 42.000.000 €. Jährlich: 2021: 14.000.000 €; 2022: 9.000.000 €; 2023: 16.000.000 €; 2024: 3.000.000 €.
Einsendeschluss:
07.12.2021
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten), Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Tourismus, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)
Zusätzliche Partner:
Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA) als Verwaltungsagentur.
Website: