Eurocluster für Europas Erholung

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“, Teil des Binnenmarktprogramms (SMP), fördert gemeinsame Cluster-Initiativen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Transformation industrieller Ökosysteme in der EU. Es zielt darauf ab, KMU durch gezielte finanzielle Unterstützung und Kapazitätsaufbau zu stärken, um umweltfreundlichere, digitalere und international wettbewerbsfähigere Unternehmen zu fördern. Diese Initiative nutzt die Cluster-Zusammenarbeit, um Innovation und strategische Autonomie entlang kritischer Wertschöpfungsketten voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Einrichtungen, den geografischen Geltungsbereich des Eurocluster-Programms und seine übergeordneten Ziele zur Stärkung der europäischen Industrie. Er legt die spezifischen Organisationstypen dar, die sich bewerben können, und die strategischen Ziele, zu denen sie voraussichtlich beitragen werden.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Eurocluster-Programms gefördert werden können. Er erläutert den Umfang der unterstützten Initiativen, einschließlich Bemühungen zur Verbesserung industrieller Ökosysteme und zur Förderung grüner und digitaler Transformation.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Modalitäten des Eurocluster-Programms, einschließlich der verwendeten Finanzinstrumente, der maximal verfügbaren Förderbeträge und der typischen Dauer der unterstützten Projekte. Er beleuchtet die wichtige Rolle der Kaskadenfinanzierung für KMU.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln und Bedingungen für die Teilnahme am Eurocluster-Programm, einschließlich Antragsbedingungen, Konsortialbildung, Finanzvorschriften und anderer wichtiger Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Prozess zur Einreichung von Anträgen für das Eurocluster-Programm, einschließlich wichtiger Einreichungsdetails und der Bewertung von Vorschlägen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm „Eurocluster für Europas Erholung“ regeln, seine Legitimität gewährleisten und seine Umsetzung leiten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60.000 € pro Dritte (KMU); Konsortialkosten zu 90 % kofinanziert, finanzielle Unterstützung für Dritte zu 100 % finanziert.

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamt: 42.000.000 €. Jährlich: 2021: 14.000.000 €; 2022: 9.000.000 €; 2023: 16.000.000 €; 2024: 3.000.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

07.12.2021

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union (EU-Mitgliedstaaten), Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina.

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Tourismus, Kreativwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA)

Zusätzliche Partner:

Europäische Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA) als Verwaltungsagentur.

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