Eurocluster für die Erholung Europas

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm Eurocluster für die Erholung Europas, im Rahmen des Binnenmarktprogramms, ist eine EU-Förderinitiative, die darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und den grünen und digitalen Übergang europäischer Industrieökosysteme zu beschleunigen. Es unterstützt gemeinsame Cluster-Initiativen zur Förderung von Wertschöpfungskettenverflechtungen, zur Verbesserung der strategischen Autonomie und zur Ankurbelung der Internationalisierung von KMU sowie der Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte, wodurch ein robuster EU-Aufschwung unterstützt wird.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Förderkriterien für Antragsteller, wobei der Fokus auf den Arten von Organisationen, ihrem geografischen Standort und den übergeordneten Zielen liegt, die Projekte erfüllen müssen, um im Rahmen des Eurocluster-Programms Fördermittel zu erhalten.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, zusammen mit Details zu den abgedeckten Kosten und dem typischen Entwicklungsstadium der unterstützten Initiativen im Rahmen des Eurocluster-Programms.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Besonderheiten des Eurocluster-Programms, einschließlich der Arten der verfügbaren Finanzinstrumente, der Fördersummen, der Kofinanzierungssätze und der typischen Dauer für geförderte Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt enthält die wesentlichen Regeln und Kriterien, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Eurocluster-Programms einhalten müssen, einschließlich der Antragsbedingungen, Kooperationsregeln und finanziellen Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die Verfahrensschritte für die Beantragung des Eurocluster-Programms, von der Einreichung des Vorschlags und der Dokumentation bis hin zum Evaluierungs- und Vergabeprozess.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsinstrumente und Politikbereiche, die das Eurocluster-Förderprogramm etablieren und regeln, um dessen operativen Rahmen und Legitimität zu gewährleisten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 60.000 € pro Drittpartei (KMU) für finanzielle Unterstützung durch Kaskadenfinanzierung.

Förderbudget

Förderbudget:

Gesamtbudget: 42.000.000 €. Jährliche Zuweisungen: 14.000.000 € (2021), 9.000.000 € (2022), 16.000.000 € (2023), 3.000.000 € (2024).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei und Bosnien und Herzegowina (Förderfähigkeit für Letztere hängt vom Inkrafttreten der SMP-Assoziierungsabkommen ab).

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Bauwesen und Baustoffe, Tourismus, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Clusterorganisationen, Cluster-Netzwerke, andere Organisationen, die grüne und digitale Übergänge unterstützen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrates und der KMU (EISMEA)

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