Europäische Filmvertriebsagenten
Das Förderprogramm „Europäischer Filmvertrieb“ (CREA-MEDIA-2025-FILMSALES) im Rahmen des Creative Europe MEDIA-Strangs zielt darauf ab, die transnationale Verbreitung und Förderung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme erheblich zu stärken. Diese Initiative unterstützt europäische Vertriebsagenten, indem sie ihnen ermöglicht, einen potenziellen Fonds basierend auf der Marktleistung zu generieren, der dann in den Erwerb internationaler Vertriebsrechte oder die Verbesserung der Promotion und des Marketings förderfähiger Filme reinvestiert werden muss.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeine Förderfähigkeit im Rahmen des Programms „Europäischer Filmvertrieb“ und identifiziert die Hauptbegünstigten sowie die übergeordneten Ziele, die es im europäischen audiovisuellen Sektor erreichen soll. Das Programm richtet sich an europäische Filmvertriebsagenten und zielt darauf ab, die Verbreitung und Wettbewerbsfähigkeit nicht-nationaler europäischer Filme grenzüberschreitend zu verbessern.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die vom Programm „Europäischer Filmvertrieb“ unterstützt werden, und spezifiziert die förderfähigen Themenbereiche, abgedeckten Kosten und den typischen Entwicklungsstand der unterstützten Filme. Die Förderung konzentriert sich auf die Verbesserung der Marktpräsenz und des Vertriebs nicht-nationaler europäischer Filme.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt bietet einen detaillierten Überblick über die finanzielle Unterstützung, die durch das Programm „Europäischer Filmvertrieb“ verfügbar ist, einschließlich der Art des verwendeten Finanzinstruments, des Gesamtbudgets, der maximalen Förderbeträge pro Projekt und der anwendbaren Fördersätze.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen des Programms „Europäischer Filmvertrieb“ einhalten müssen. Dazu gehören administrative Bestimmungen, Kapazitätsbewertungen und andere wichtige Bestimmungen zur Gewährung des Zuschusses.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Beantragung des Programms „Europäischer Filmvertrieb“, von der Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen bis zum Verständnis der Evaluierungs- und Vergabemechanismen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt identifiziert die Kernrechts- und offiziellen Rahmenbedingungen, die das Förderprogramm „Europäischer Filmvertrieb“ untermauern und regeln, um Transparenz und Einhaltung der etablierten Vorschriften der Europäischen Union zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
750.000 €
Förderbudget:
5.150.000 €
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union, Andere
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kommerzialisierung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: