Europäischer Filmvertriebsagent
Das Förderprogramm „Europäischer Filmvertriebsagent“ unter dem Bereich Kreatives Europa MEDIA zielt darauf ab, die transnationale Verbreitung neuer nicht-nationaler europäischer Filme zu fördern. Diese Initiative unterstützt europäische Vertriebsagenten, indem sie einen potenziellen Fonds auf Grundlage ihrer Marktleistung generiert, der anschließend in den Erwerb, die Förderung, das Marketing und die Werbung für förderfähige europäische Filme reinvestiert werden muss.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller und den geografischen Anwendungsbereich des Programms für europäische Filmvertriebsagenten, wobei detailliert wird, wer sich bewerben kann und wo ihre Aktivitäten stattfinden müssen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Sichtbarkeit und Reichweite nicht-nationaler europäischer Filme über Grenzen hinweg zu verbessern.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms für europäische Filmvertriebsagenten gefördert werden können, und präzisiert den thematischen Schwerpunkt sowie den Umfang der unterstützten Kosten. Der Schwerpunkt liegt auf der Erleichterung der Markteinführung und Kommerzialisierung europäischer Filme.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms für europäische Filmvertriebsagenten, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung und des für die Ausschreibung verfügbaren Gesamtbudgets.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln und Anforderungen, die von Antragstellern und Begünstigten einzuhalten sind, und behandelt Aspekte von Antragsverfahren über finanzielle Bestimmungen bis hin zu weiteren wichtigen Vorschriften.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über das Antragsverfahren für das Förderprogramm „Europäischer Filmvertriebsagent“, von den Einreichungsmodalitäten bis zum Evaluierungs- und Vergabeverfahren.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt den offiziellen Rahmen und die Dokumente, die das Förderprogramm „Europäischer Filmvertriebsagent“ regeln, und legt dessen Legitimität und operative Richtlinien fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
5.349.604 EUR (Gesamtbudget für über der Schwelle liegende Vorschläge)
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Länder der Europäischen Union, Montenegro, Tunesien und weitere teilnehmende Länder des Programms Kreatives Europa.
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission (Programm Kreatives Europa)
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: