Europäische Koprojektentwicklung

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Die Maßnahme „Europäische Koprojektentwicklung“ im Rahmen des Programms Kreatives Europa MEDIA zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen europäischen unabhängigen Produktionsfirmen zu fördern. Sie unterstützt die Entwicklung eines einzelnen audiovisuellen Projekts mit starkem Potenzial für ein internationales Publikum, fördert mehr Koproduktionen und verbessert die Qualität, Umsetzbarkeit und den Marktwert ausgewählter Werke. Das Programm fördert zudem nachhaltige und inklusive Branchenpraktiken.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich primär an europäische unabhängige Produktionsfirmen, die sich zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Entwicklung audiovisueller Projekte verpflichten. Die Initiative zielt darauf ab, ihre Position auf europäischen und internationalen Märkten durch die Förderung hochwertiger, kulturell vielfältiger Werke mit breitem Verwertungspotenzial zu stärken und gleichzeitig Nachhaltigkeit und Inklusivität in der Branche zu fördern.

Was wird gefördert

Dieses Programm unterstützt die Entwicklung individueller audiovisueller Projekte in den Bereichen Animation, kreativer Dokumentarfilm und Fiktion, die für eine breite kommerzielle Verwertung bestimmt sind. Der Fokus liegt auf der Förderung hochwertiger Inhalte mit starkem grenzüberschreitendem Reiz, die darauf abzielen, ein vielfältiges Publikum über verschiedene Plattformen zu erreichen.

Art und Umfang der Förderung

Die Maßnahme „Europäische Koprojektentwicklung“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, mit einem für 2025 zugewiesenen Gesamtbudget von 6.500.000 €. Während das Gesamtbudget angegeben ist, sind einzelne Förderbeträge oder -raten pro Projekt in dieser Übersicht nicht detailliert, sodass auf das vollständige Aufruf-Dokument verwiesen werden muss.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte unterliegen einer Reihe von Bedingungen und Anforderungen, die hauptsächlich im offiziellen Aufruf-Dokument detailliert sind. Zentrale Bestimmungen betreffen die Einhaltung der Zulässigkeitsregeln, spezifische Konsortialstrukturen und umfassendere politische Überlegungen wie Nachhaltigkeit und Vielfalt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Aufruf zur Europäischen Koprojektentwicklung umfasst spezifische Zeitpläne für Einreichung, Evaluierung und Unterzeichnung der Fördervereinbarung, wobei alle detaillierten Anforderungen und Kriterien im offiziellen Aufruf-Dokument dargelegt sind.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm ist fest in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union verankert, was seine Legitimität gewährleistet und seine operativen Parameter leitet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

6,500,000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

26.02.2025 17:00 (Brüsseler Zeit)

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Länder

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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