Europäische Koprojektentwicklung
Die Maßnahme „Europäische Koprojektentwicklung“ im Rahmen des Programms Kreatives Europa MEDIA zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen europäischen unabhängigen Produktionsfirmen zu fördern. Sie unterstützt die Entwicklung eines einzelnen audiovisuellen Projekts mit starkem Potenzial für ein internationales Publikum, fördert mehr Koproduktionen und verbessert die Qualität, Umsetzbarkeit und den Marktwert ausgewählter Werke. Das Programm fördert zudem nachhaltige und inklusive Branchenpraktiken.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich primär an europäische unabhängige Produktionsfirmen, die sich zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Entwicklung audiovisueller Projekte verpflichten. Die Initiative zielt darauf ab, ihre Position auf europäischen und internationalen Märkten durch die Förderung hochwertiger, kulturell vielfältiger Werke mit breitem Verwertungspotenzial zu stärken und gleichzeitig Nachhaltigkeit und Inklusivität in der Branche zu fördern.
Was wird gefördert
Dieses Programm unterstützt die Entwicklung individueller audiovisueller Projekte in den Bereichen Animation, kreativer Dokumentarfilm und Fiktion, die für eine breite kommerzielle Verwertung bestimmt sind. Der Fokus liegt auf der Förderung hochwertiger Inhalte mit starkem grenzüberschreitendem Reiz, die darauf abzielen, ein vielfältiges Publikum über verschiedene Plattformen zu erreichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Maßnahme „Europäische Koprojektentwicklung“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, mit einem für 2025 zugewiesenen Gesamtbudget von 6.500.000 €. Während das Gesamtbudget angegeben ist, sind einzelne Förderbeträge oder -raten pro Projekt in dieser Übersicht nicht detailliert, sodass auf das vollständige Aufruf-Dokument verwiesen werden muss.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte unterliegen einer Reihe von Bedingungen und Anforderungen, die hauptsächlich im offiziellen Aufruf-Dokument detailliert sind. Zentrale Bestimmungen betreffen die Einhaltung der Zulässigkeitsregeln, spezifische Konsortialstrukturen und umfassendere politische Überlegungen wie Nachhaltigkeit und Vielfalt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Aufruf zur Europäischen Koprojektentwicklung umfasst spezifische Zeitpläne für Einreichung, Evaluierung und Unterzeichnung der Fördervereinbarung, wobei alle detaillierten Anforderungen und Kriterien im offiziellen Aufruf-Dokument dargelegt sind.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm ist fest in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union verankert, was seine Legitimität gewährleistet und seine operativen Parameter leitet.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
6,500,000 €
Einsendeschluss:
26.02.2025 17:00 (Brüsseler Zeit)
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Länder
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: