Europäische Partnerschaft für Forschung im Strahlenschutz und zur Detektion ionisierender Strahlung
Die Europäische Partnerschaft für Forschung im Strahlenschutz und zur Detektion ionisierender Strahlung zielt darauf ab, die Sicherheit vor ionisierender Strahlung durch die Förderung fortschrittlicher Forschung und Innovation zu verbessern. Dieses Programm zeichnet sich durch einen multidisziplinären Ansatz aus, der wissenschaftliche Disziplinen mit den Human- und Sozialwissenschaften verbindet und die Bürgerbeteiligung im Strahlenschutz fördert. Es soll eine solide wissenschaftliche Grundlage für verbesserte Richtlinien und Praktiken in verschiedenen Expositionssituationen schaffen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele, um Klarheit darüber zu schaffen, wer teilnehmen kann und was die Initiative im Bereich der Strahlenschutzforschung erreichen soll.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und Aktivitäten, die im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für Strahlenschutzforschung förderfähig sind. Er legt die unterstützten Sektoren und die typischen Entwicklungsstufen der Projekte fest und bietet einen klaren Überblick über den Umfang der geförderten Arbeiten.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, die über die Europäische Partnerschaft für Strahlenschutz verfügbar ist, einschließlich der Art des Finanzinstruments, des Gesamtfinanzierungsbetrags und spezifischer Sätze. Er informiert auch über die Programmdauer.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wichtigsten Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die die Anträge und die Zuschussvergabe für die Europäische Partnerschaft für Forschung im Strahlenschutz regeln. Er behandelt wichtige administrative und finanzielle Bestimmungen sowie allgemeinere operationelle Anforderungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt das Antragsverfahren für die Europäische Partnerschaft für Forschung im Strahlenschutz, einschließlich der Einreichungsschritte, Bewertungsverfahren und der Mechanismen, durch die Förderungen gewährt und Entscheidungen an die Antragsteller kommuniziert werden.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt spezifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Europäische Partnerschaft für Forschung im Strahlenschutz und zur Detektion ionisierender Strahlung begründen und regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Für finanzielle Unterstützung an Dritte: 300.000 € für Promotions- oder Postdoc-Verträge; 100.000 € für andere Aktivitäten.
Förderbudget:
Gesamt: 30.000.000 € (für 2021-2025). Jährlich: 10.000.000 € für 2022, 2024 und 2025.
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ukraine und Vereinigtes Königreich.
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Forschungseinrichtungen, Universitäten, nationale Ministerien, regionale Behörden, Forschungsräte, Förderagenturen.
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: