Europäischer Filmvertrieb

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm Europäischer Filmvertrieb zielt darauf ab, die transnationale Verbreitung aktueller nicht-nationaler europäischer Filme erheblich zu verbessern und dadurch verstärkte Investitionen in deren Produktion, Erwerb, Promotion und Vertrieb zu fördern. Es soll die Wettbewerbsposition europäischer Filme stärken, indem wichtige Verbindungen zwischen dem Produktions- und Vertriebssektor entwickelt werden.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Förderkriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich der Programmaktivitäten und die Kernziele, die im Rahmen der europäischen Filmindustrie erreicht werden sollen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und spezifischen Aktivitäten, die für eine Förderung im Rahmen des Programms Europäischer Filmvertrieb in Frage kommen. Er klärt auch, was förderfähige und ausgeschlossene Kosten sind und welches die typische Entwicklungsphase der unterstützten Projekte ist.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die Art der verfügbaren finanziellen Unterstützung, einschließlich der Art des verwendeten Finanzinstruments, des für den Aufruf bereitgestellten Gesamtbudgets und Informationen zur Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während der gesamten Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen. Er umfasst verschiedene Bestimmungen, von Antrags- und Abrufbedingungen bis hin zu Regeln bezüglich verbundener Unternehmen und Budgetverwaltung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte des Programms Europäischer Filmvertrieb und erläutert den Antragstellungsprozess, die Bewertung von Vorschlägen und die Zeitpläne für Schlüsselphasen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm Europäischer Filmvertrieb regeln und sicherstellen, dass dessen Auftrag und operativer Rahmen klar definiert ist.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

34.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten und teilnehmende Länder des Creative Europe Programms, einschließlich Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Litauen und Montenegro. Das Vereinigte Königreich ist ausgeschlossen.

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Filmproduktion & -vertrieb

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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