Familienförderung
Die Richtlinie Familienförderung des Landes Niedersachsen unterstützte öffentliche Einrichtungen und juristische Personen bei der Stärkung familienfreundlicher Infrastrukturen. Ziel war es, Familien, insbesondere in besonderen Lebenslagen, durch Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie den Aufbau von Familienbüros zu fördern. Das Programm war bis zum 31. Dezember 2024 aktiv.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung
Dieses Förderprogramm richtete sich an öffentliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die in Niedersachsen Projekte zur Stärkung der Familien oder zum Aufbau von Familienbüros realisieren wollten. Ziel war die Schaffung einer umfassenden familienfreundlichen Infrastruktur in Niedersachsen, die Familien in allen Lebenslagen unterstützt.
Was wird gefördert: Projekte, Bereiche und Kosten
Das Förderprogramm unterstützte eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Stärkung und Unterstützung von Familien in Niedersachsen abzielten. Dazu gehörten die Einrichtung und der Betrieb von Familienbüros, Projekte zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie innovative Modell- oder landesweite Projekte zur Familienfreundlichkeit. Die Förderung deckte Personal- und Sachausgaben ab, jedoch keine Investitionskosten.
Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Laufzeit
Die Familienförderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variierte je nach Art des Projekts und dem Standort des Familienbüros, wobei bestimmte Höchstgrenzen und Fördersätze galten. Das Programm war zeitlich befristet bis Ende 2024.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Projektspezifika
Um eine Förderung zu erhalten, mussten Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sich auf die Art der Einrichtung, die Konzepte der Projekte und den Zugang zu den Angeboten bezogen. Zudem waren allgemeine verwaltungsrechtliche Bestimmungen für die Abwicklung der Zuwendungen maßgeblich.
Antragsverfahren: Einreichung und Auswahl
Das Antragsverfahren erforderte eine fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen beim zuständigen Landesamt. Die Auswahl der Projekte erfolgte auf Grundlage der Förderrichtlinie und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Steuerung des Programms
Das Förderprogramm basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales und wurde durch landeshaushaltsrechtliche Bestimmungen gesteuert. Diese Dokumente bildeten die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen und die Programmumsetzung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 13.000,00 € pro Jahr (für Landkreise, kreisfreie Städte und Städte ab 50.000 EW) oder bis zu 5.000,00 € pro Jahr (für andere Kommunen), maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einmalig bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Neuausrichtung, Ausbau oder Einrichtung neuer Familienbüros.
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie