Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten“ in Niedersachsen unterstützt Sozialverbände, um Familien, insbesondere solche mit geringem Einkommen, Alleinerziehenden oder Familien mit Behinderung, den Zugang zu bezahlbaren Erholungs- und Bildungsangeboten zu ermöglichen. Es zielt darauf ab, den familiären Zusammenhalt und die Gesundheit durch gemeinsame Erlebnisse und spezifische Bildungsangebote zu stärken. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung richtet sich primär an Sozialverbände in Niedersachsen, die wiederum Familien mit geringem Einkommen unterstützen. Ziel ist es, diesen Familien, einschließlich Alleinerziehenden und Familien mit Angehörigen mit Behinderung, den Zugang zu Erholungsurlauben und Freizeiten zu ermöglichen und so den Zusammenhalt und die Gesundheit zu fördern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten in Deutschland, die gemeinsame Erholung, Gesundheit und die Stärkung der Familiengemeinschaft zum Ziel haben. Es werden gezielt Bildungsangebote und Betreuungsleistungen gefördert, während rein religiöse oder nicht familienbezogene Maßnahmen ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Finanzierung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme (Familienerholungsurlaub oder Familienfreizeit) und kann durch spezifische Zuschläge für Familien mit besonderen Bedarfen erhöht werden. Die Förderdauer ist auf einen bestimmten Zeitraum pro Jahr und spezifische Übernachtungszahlen begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Einkommensgrenzen für Familien, Wohnsitz in Niedersachsen und Anforderungen an die Art und Durchführung der Maßnahmen. Es sind Regeln zur Bewerbung und zur Zusammenarbeit mit Letztempfängern zu beachten, wobei die Transparenz der Kosten und die Qualität der Angebote sichergestellt sein müssen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Familien und Maßnahmenträger reichen ihre Anträge zunächst bei den Erstempfängern ein, die die Förderfähigkeit prüfen und die Höhe der Ermäßigungsbeträge feststellen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet dann über die Gesamtzuwendung an die Erstempfänger nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten. Diese Richtlinien definieren den Zweck und die Bedingungen der Förderung, die sich auf das Sozialgesetzbuch und die Landeshaushaltsordnung stützt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 15,00 € je Übernachtung pro Teilnehmer, Zuschläge bis zu 10,00 € pro Übernachtung für Alleinerziehende oder Behinderte, für Familienfreizeiten pauschal 400,00 € pro Tag und 100,00 € pro Tag und Treffen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Niedersachsen (für Familien), Deutschland (für Einrichtungen)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Familien, Sozialverbände, Gemeinnützige Träger

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zusätzliche Partner:

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF)

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