Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)
Das Programm fördert deutsch-französische Koproduktionen im Filmbereich. Es bietet Unternehmen der Filmbranche Darlehen und Bürgschaften, um gemeinsame Filmvorhaben zu realisieren. Die Initiative stärkt die internationale Zusammenarbeit und Kreativität in der europäischen Filmindustrie unter dem Filmförderungsgesetz (FFG) und dem "Minitraité"-Abkommen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Abdeckung
Das Förderprogramm für Deutsch-Französische Koproduktionen richtet sich an Unternehmen der Filmbranche, die gemeinsame Filmprojekte zwischen Deutschland und Frankreich realisieren möchten. Ziel ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Filmbereich.
Was wird gefördert: Projektarten und Sektoren
Das Programm unterstützt Filmprojekte durch die Bereitstellung von Darlehen und Bürgschaften. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und Realisierung von Filmproduktionen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und Bürgschaften. Spezifische Höchstförderbeträge oder Förderquoten sind nicht genannt.
Bedingungen und Anforderungen
Anträge müssen zu den von der Filmförderungsanstalt (FFA) bekanntgemachten Terminen eingereicht werden. Die Zusammenarbeit in Koproduktion ist für die Antragstellung eine grundlegende Voraussetzung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert die Einreichung bis zu den festgelegten Terminen über das Serviceportal der Filmförderungsanstalt (FFA).
Rechtsgrundlagen der Förderung
Dieses Förderprogramm stützt sich auf mehrere rechtliche und offizielle Dokumente. Es wird durch das Filmförderungsgesetz (FFG) legitimiert und durch ein spezifisches Filmabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sowie begleitende Richtlinien der Filmförderungsanstalt (FFA) detailliert geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Deutschland, Frankreich
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Länderübergreifend
Finanzierende Stelle:
FFA Filmförderungsanstalt, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Verwaltet von:
FFA Filmförderungsanstalt
Zusätzliche Partner:
Regierung der Französischen Republik
Website: