Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
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Das Programm fördert deutsch-französische Koproduktionen im Filmbereich. Es bietet Unternehmen der Filmbranche Darlehen und Bürgschaften, um gemeinsame Filmvorhaben zu realisieren. Die Initiative stärkt die internationale Zusammenarbeit und Kreativität in der europäischen Filmindustrie unter dem Filmförderungsgesetz (FFG) und dem "Minitraité"-Abkommen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Abdeckung

Das Förderprogramm für Deutsch-Französische Koproduktionen richtet sich an Unternehmen der Filmbranche, die gemeinsame Filmprojekte zwischen Deutschland und Frankreich realisieren möchten. Ziel ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Filmbereich.

Was wird gefördert: Projektarten und Sektoren

Das Programm unterstützt Filmprojekte durch die Bereitstellung von Darlehen und Bürgschaften. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und Realisierung von Filmproduktionen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und Bürgschaften. Spezifische Höchstförderbeträge oder Förderquoten sind nicht genannt.

Bedingungen und Anforderungen

Anträge müssen zu den von der Filmförderungsanstalt (FFA) bekanntgemachten Terminen eingereicht werden. Die Zusammenarbeit in Koproduktion ist für die Antragstellung eine grundlegende Voraussetzung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Einreichung bis zu den festgelegten Terminen über das Serviceportal der Filmförderungsanstalt (FFA).

Rechtsgrundlagen der Förderung

Dieses Förderprogramm stützt sich auf mehrere rechtliche und offizielle Dokumente. Es wird durch das Filmförderungsgesetz (FFG) legitimiert und durch ein spezifisches Filmabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sowie begleitende Richtlinien der Filmförderungsanstalt (FFA) detailliert geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Deutschland, Frankreich

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Länderübergreifend

Finanzierende Stelle:

FFA Filmförderungsanstalt, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Verwaltet von:

FFA Filmförderungsanstalt

Zusätzliche Partner:

Regierung der Französischen Republik

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