Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Das Programm zur Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes (FFG) unterstützt die deutsche Filmproduktion. Es ermöglicht Produzenten, basierend auf dem Erfolg ihrer bisherigen Filme, Zuschüsse für die Herstellung neuer programmfüllender Werke zu erhalten. Diese Förderung trägt maßgeblich zur Stärkung der deutschen Filmwirtschaft bei.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren der Filmbranche, darunter Existenzgründer, Privatpersonen, Unternehmen und Verbände. Das Programm zielt darauf ab, die Produktion neuer programmfüllender Filme in Deutschland zu unterstützen und ist somit bundesweit ausgerichtet.
Die Hauptzielsetzung der Förderung ist die Stärkung des deutschen Films und die Anregung zur Schaffung neuer Werke.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Projekte im Kultur-, Medien- und Sportsektor, mit einem spezifischen Fokus auf die Filmproduktion. Insbesondere werden die Herstellung neuer programmfüllender Filme gefördert, wobei die Antragsstellung vor der Erstellung der Nullkopie erfolgen muss. Dies umfasst sowohl die Planungsphase als auch die eigentliche Produktentwicklung im Filmbereich.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Detaillierte Informationen zum maximalen Förderbetrag oder zu spezifischen Förderquoten sind im vorliegenden Dokument nicht aufgeführt. Die Referenzmittel dienen der Unterstützung bei der Produktion neuer programmfüllender Filme.
Konditionen und Anforderungen
Für die Beantragung der Fördermittel gelten spezifische Fristen und Bedingungen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, müssen aber innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Referenzmittel und vor einem wichtigen Produktionsmeilenstein eingereicht werden. Dies sichert eine zeitnahe Umsetzung der Projekte.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Referenzmittel ist fortlaufend gestaltet, was den Antragstellern Flexibilität bei der Einreichung ihrer Projekte ermöglicht. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach den in den Richtlinien festgelegten Kriterien, wobei die Filmförderungsanstalt als verwaltende Stelle agiert.
Rechtsgrundlage
Die Referenzmittelförderung basiert auf dem Filmförderungsgesetz (FFG) als primäre Rechtsgrundlage. Ergänzt wird dies durch spezifische Richtlinien der Filmförderungsanstalt, die die genaue Verwendung der Mittel regeln. Alle maßgeblichen Texte sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Germany
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, FFA Filmförderungsanstalt
Verwaltet von:
Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts
Website: