Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm unterstützt Verleihunternehmen in Deutschland mit Referenzabsatzmitteln, die auf dem Kinoerfolg ihrer Filme und deren Auszeichnungen bei Festivals basieren. Es ist ein Instrument des Filmförderungsgesetzes (FFG) 2025, um den Erfolg deutscher Filme im Inland zu incentivieren. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben, basierend auf einer Referenzpunktzahl, die aus Besucherzahlen und Festivalerfolgen berechnet wird.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geltungsbereich

Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Verleihunternehmen in Deutschland. Ziel ist es, den deutschen Film durch die Unterstützung von Kinobesucherzahlen und Festivalerfolgen zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, den Erfolg von Filmen im Inland zu incentivieren und somit die Filmwirtschaft bundesweit zu unterstützen.

Was wird gefördert: Förderfähige Projekte und Kriterien

Die Förderung konzentriert sich auf die Kultur-, Medien- und Sportbereiche, insbesondere auf den Filmsektor. Es werden keine direkten Projektkosten im herkömmlichen Sinne gefördert, sondern der Erfolg von Filmen nach deren Erstaufführung im Kino durch Referenzpunkte honoriert. Dies betrifft Filme, die bereits vermarktet wurden oder sich in der Kommerzialisierungsphase befinden.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet Zuschüsse in Form von Referenzabsatzmitteln, deren genauer Umfang nicht pauschal festgelegt, sondern auf Basis von Referenzpunkten aus Zuschauerzahlen und Festivalerfolgen der Filme berechnet wird. Die Förderung ist darauf ausgelegt, Filmverleihunternehmen für ihren Erfolg nach der Erstaufführung von Filmen zu belohnen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe von Referenzabsatzmitteln ist an spezifische Kriterien geknüpft, die den Erfolg eines Films nach seiner Kinoveröffentlichung betreffen. Dazu gehören Mindestbesucherzahlen und Erfolge bei ausgewählten Festivals oder Preisen. Die Antragsstellung ist an bestimmte Fristen gebunden, um die Berücksichtigung dieser Erfolge zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Referenzabsatzmittel ist durch eine feste jährliche Frist gekennzeichnet, bis zu der alle relevanten Erfolgsnachweise einzureichen sind. Die Zuerkennung der Mittel erfolgt auf Basis der nachgewiesenen Referenzpunkte, die den Erfolg des Films im Kino und bei Festivals widerspiegeln.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ist durch das Filmförderungsgesetz (FFG) und eine spezifische Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln rechtlich verankert. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Gewährung der Fördermittel und definieren die relevanten Rahmenbedingungen und Kriterien.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.03.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kommerzialisierung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, FFA Filmförderungsanstalt

Verwaltet von:

FFA Filmförderungsanstalt

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