Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Rheinland-Pfalz bietet staatliche Finanzhilfen zur Milderung besonderer Notstände infolge von Schäden, die durch außergewöhnliche Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden. Das Programm gewährt Zuschüsse oder Darlehen an Privatpersonen und Unternehmen, um existenzgefährdende, unversicherbare Schäden zu beheben und die Fortführung der Lebensgrundlage oder des Betriebs zu sichern. Es bietet auch Soforthilfen in besonders begründeten Einzelfällen.

Wer wird gefördert

Diese Finanzhilfe richtet sich an Privatpersonen, private Haushalte und Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage aufgrund von Elementarschäden geraten sind. Das Programm zielt darauf ab, existenzgefährdende Schäden abzumildern, die durch überörtliche Elementarereignisse verursacht wurden und nicht versicherbar sind.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Beseitigung von existenzgefährdenden Schäden, die durch außergewöhnliche, unversicherbare Elementarereignisse verursacht wurden. Dazu gehören Schäden an Privateigentum, Betriebsanlagen und Lagerbeständen in verschiedenen Wirtschaftssektoren sowie im Agrar- und Forstbereich.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Finanzhilfen werden in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt, deren Höhe und Art von der Art des Antragstellers und der Schadenssumme abhängen. Dabei werden andere Hilfen und Versicherungsleistungen angerechnet.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Finanzhilfen ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, darunter die Unversicherbarkeit der Schäden und die Existenz einer außergewöhnlichen Notlage. Es sind zudem EU-Beihilferegelungen zu beachten und eine Nachweispflicht für höhere Förderbeträge zu erfüllen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt mit der förmlichen Anerkennung eines Elementarereignisses und umfasst die Antragstellung bei lokalen Verwaltungen, die Prüfung durch Kommissionen oder Sozialhilfeträger und die Bewilligung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Rechtsgrundlage

Die staatlichen Finanzhilfen bei Elementarschäden basieren auf der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden des Landes Rheinland-Pfalz, die durch nationale Haushaltsordnungen und verschiedene europäische Beihilfeverordnungen ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen, private Haushalte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Unternehmen, private forstwirtschaftliche Unternehmen (Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Privatwald)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Rheinland-Pfalz

Verwaltet von:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Zusätzliche Partner:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kammern für die freien Berufe, Zentralstelle der Forstverwaltung, örtliches Finanzamt, örtliche Träger der Sozialhilfe, Kreis- oder Stadtverwaltung, Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden oder verbandsfreien Gemeinden

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