Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Das Land Rheinland-Pfalz bietet staatliche Finanzhilfen zur Milderung besonderer Notstände infolge von Schäden, die durch außergewöhnliche Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden. Das Programm gewährt Zuschüsse oder Darlehen an Privatpersonen und Unternehmen, um existenzgefährdende, unversicherbare Schäden zu beheben und die Fortführung der Lebensgrundlage oder des Betriebs zu sichern. Es bietet auch Soforthilfen in besonders begründeten Einzelfällen.
Wer wird gefördert
Diese Finanzhilfe richtet sich an Privatpersonen, private Haushalte und Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage aufgrund von Elementarschäden geraten sind. Das Programm zielt darauf ab, existenzgefährdende Schäden abzumildern, die durch überörtliche Elementarereignisse verursacht wurden und nicht versicherbar sind.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Beseitigung von existenzgefährdenden Schäden, die durch außergewöhnliche, unversicherbare Elementarereignisse verursacht wurden. Dazu gehören Schäden an Privateigentum, Betriebsanlagen und Lagerbeständen in verschiedenen Wirtschaftssektoren sowie im Agrar- und Forstbereich.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Finanzhilfen werden in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt, deren Höhe und Art von der Art des Antragstellers und der Schadenssumme abhängen. Dabei werden andere Hilfen und Versicherungsleistungen angerechnet.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung der Finanzhilfen ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, darunter die Unversicherbarkeit der Schäden und die Existenz einer außergewöhnlichen Notlage. Es sind zudem EU-Beihilferegelungen zu beachten und eine Nachweispflicht für höhere Förderbeträge zu erfüllen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beginnt mit der förmlichen Anerkennung eines Elementarereignisses und umfasst die Antragstellung bei lokalen Verwaltungen, die Prüfung durch Kommissionen oder Sozialhilfeträger und die Bewilligung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Rechtsgrundlage
Die staatlichen Finanzhilfen bei Elementarschäden basieren auf der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden des Landes Rheinland-Pfalz, die durch nationale Haushaltsordnungen und verschiedene europäische Beihilfeverordnungen ergänzt wird.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Privatpersonen, private Haushalte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche Unternehmen, private forstwirtschaftliche Unternehmen (Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Privatwald)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Rheinland-Pfalz
Verwaltet von:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Zusätzliche Partner:
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kammern für die freien Berufe, Zentralstelle der Forstverwaltung, örtliches Finanzamt, örtliche Träger der Sozialhilfe, Kreis- oder Stadtverwaltung, Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden oder verbandsfreien Gemeinden