Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Der Förderfonds der Metropolregion Hamburg unterstützt Vorhaben zur Stärkung der regionalen Entwicklung in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Er bietet Zuschüsse und zinslose Darlehen für Projekte in Bereichen wie Infrastruktur, Studien, Öffentlichkeitsarbeit und Regionalmanagement, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt der Metropolregion zu fördern.

Wer wird gefördert?

Der Förderfonds Metropolregion Hamburg richtet sich an Gebietskörperschaften und den Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ innerhalb der spezifischen Landkreise und Städte Hamburgs sowie der angrenzenden Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die die Entwicklung und Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg stärken.

Was wird gefördert?

Der Förderfonds unterstützt ein breites Spektrum an Projekten zur Stärkung der Metropolregion Hamburg, darunter Investitionen in kommunale Infrastruktur, die Erstellung von Studien und Konzepten, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und Regionalmanagement. Es werden sowohl die damit verbundenen Kosten als auch projektbezogene Marketingmaßnahmen in angemessenem Umfang anerkannt.

Art und Umfang der Förderung

Der Förderfonds bietet Zuschüsse oder zinslose Darlehen. Die Förderhöhe variiert je nach Projekttyp, wobei Leitprojekte bis zu 80% und sonstige Projekte bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ kann eine Vollfinanzierung erhalten. Eine Mindestfördersumme von 10.000 Euro ist erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter Kooperationsvereinbarungen bei Beteiligung mehrerer Partner und die Beachtung von Zweckbindungsfristen für geförderte Anlagen. Es muss ein Eigenanteil erbracht werden, und bestimmte Finanzierungsmodelle sind unter Nachweis der Wirtschaftlichkeit zuwendungsfähig.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung des Antrags in Papierform und elektronisch vor Projektbeginn bei den jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden. Bei förderfondsübergreifenden Projekten sind gleichlautende Anträge bei allen beteiligten Geschäftsstellen einzureichen.

Rechtsgrundlage

Die Förderfonds basieren auf einer Ländervereinbarung zu gemeinsamen Richtlinien, die durch einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern legitimiert ist. Sie unterliegen den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen und zugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Leitprojekte); bis zu 50% für sonstige Projekte; 100% für den Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“; Mindestfördersumme 10.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Metropolregion Hamburg (MRH), umfassend die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen (Niedersachsen); die Freie und Hansestadt Hamburg; die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster (Schleswig-Holstein); die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, die Landeshauptstadt Schwerin, den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern).

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Sonstige, Umwelt- und Klimaschutz, Kreativwirtschaft, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Machbarkeitsstudie, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (vertreten durch Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg).

Verwaltet von:

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (für Förderfonds Hamburg/Niedersachsen), Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern (für Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern), Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (für Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein), Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg.

Zusätzliche Partner:

Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“

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