Förderung der internationalen Beziehungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet über die Senatskanzlei Zuschüsse für sozial- und bildungspolitische Projekte an, die die internationalen Beziehungen der Stadt fördern. Das Programm zielt darauf ab, Hamburgs Rolle als Vermittler zwischen Völkern zu stärken und positive Entwicklungen im Globalisierungsprozess zu unterstützen. Es ist eine wichtige Initiative zur Stärkung globaler Verbundenheit.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich vorrangig an gemeinnützige Gruppen und Institutionen in Hamburg, die in den Bereichen Gesellschafts- und Bildungspolitik tätig sind. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Förderung zielt darauf ab, die internationalen Beziehungen Hamburgs zu stärken und positive globale Entwicklungen zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Projekten, die sich den internationalen Beziehungen Hamburgs widmen, darunter entwicklungspolitische Initiativen, Städtepartnerschaften, Ostseepolitik und europapolitische Interessenvertretung. Gefördert werden sowohl direkte Projekte zur Problemlösung als auch Informations- und Bildungsarbeit. Die Projekte sollten Modellcharakter aufweisen und zu nachhaltigen Veränderungen beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die genaue Höhe und Art der Finanzierung wird individuell auf das jeweilige Projekt zugeschnitten und hängt von dessen Gestaltung sowie der Verfügbarkeit von Eigen- und Drittmitteln ab. Es gibt keine festen Förderhöhen, da die Mittel nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten, darunter einschlägige Kenntnisse und organisatorische Fähigkeiten. Projekte sollen noch nicht begonnen haben und internationale Vorhaben idealerweise in Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland durchgeführt werden. Eine Doppelfinanzierung aus verschiedenen Hamburger Haushaltstiteln ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag für diese Förderung muss schriftlich bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg eingereicht werden, bevor das Vorhaben beginnt. Die Bewilligungsentscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde und erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs basiert auf den Richtlinien der Senatskanzlei vom 25. Januar 2007, die die Verfassungspräambel Hamburgs als Grundlage nehmen. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland), Entwicklungsländer, Partnerstädte, Ostseeraum (inkl. Nordwestregion Russlands, Tschechiens und Skandinaviens), Europa

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gesellschafts- und bildungspolitische Projekte, Internationale Beziehungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Sonstige, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg / Senatskanzlei

Verwaltet von:

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

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