Förderung der internationalen Beziehungen
Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet über die Senatskanzlei Zuschüsse für sozial- und bildungspolitische Projekte an, die die internationalen Beziehungen der Stadt fördern. Das Programm zielt darauf ab, Hamburgs Rolle als Vermittler zwischen Völkern zu stärken und positive Entwicklungen im Globalisierungsprozess zu unterstützen. Es ist eine wichtige Initiative zur Stärkung globaler Verbundenheit.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg richtet sich vorrangig an gemeinnützige Gruppen und Institutionen in Hamburg, die in den Bereichen Gesellschafts- und Bildungspolitik tätig sind. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Förderung zielt darauf ab, die internationalen Beziehungen Hamburgs zu stärken und positive globale Entwicklungen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Projekten, die sich den internationalen Beziehungen Hamburgs widmen, darunter entwicklungspolitische Initiativen, Städtepartnerschaften, Ostseepolitik und europapolitische Interessenvertretung. Gefördert werden sowohl direkte Projekte zur Problemlösung als auch Informations- und Bildungsarbeit. Die Projekte sollten Modellcharakter aufweisen und zu nachhaltigen Veränderungen beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die genaue Höhe und Art der Finanzierung wird individuell auf das jeweilige Projekt zugeschnitten und hängt von dessen Gestaltung sowie der Verfügbarkeit von Eigen- und Drittmitteln ab. Es gibt keine festen Förderhöhen, da die Mittel nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung zu erhalten, darunter einschlägige Kenntnisse und organisatorische Fähigkeiten. Projekte sollen noch nicht begonnen haben und internationale Vorhaben idealerweise in Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland durchgeführt werden. Eine Doppelfinanzierung aus verschiedenen Hamburger Haushaltstiteln ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag für diese Förderung muss schriftlich bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg eingereicht werden, bevor das Vorhaben beginnt. Die Bewilligungsentscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde und erfolgt auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs basiert auf den Richtlinien der Senatskanzlei vom 25. Januar 2007, die die Verfassungspräambel Hamburgs als Grundlage nehmen. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland), Entwicklungsländer, Partnerstädte, Ostseeraum (inkl. Nordwestregion Russlands, Tschechiens und Skandinaviens), Europa
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Gesellschafts- und bildungspolitische Projekte, Internationale Beziehungen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Sonstige, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie und Hansestadt Hamburg / Senatskanzlei
Verwaltet von:
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Website: