Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe
Das Land Hamburg unterstützt Bildungsträger bei der Berufsvorbereitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit vielfältigen Förderbedarfen. Ziel ist es, diesen benachteiligten Personen den Übergang in eine betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung zu erleichtern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für praxisnahe Berufsorientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert: Zielgruppe und geografische Abdeckung
Das Programm richtet sich an Bildungsträger in Hamburg, die sich darauf spezialisiert haben, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Förderbedarfen beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen. Ziel ist es, diesen jungen Menschen durch gezielte Maßnahmen eine nachhaltige berufliche Perspektive zu ermöglichen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Ausgaben
Das Programm fördert spezifische Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die auf die Bedürfnisse benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener zugeschnitten sind. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von der tatsächlichen Teilnehmerzahl und den bewilligten Plätzen abhängt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der sich in monatlichen Teilbeträgen an der tatsächlichen Teilnehmerzahl orientiert, jedoch die bewilligte Platzzahl nicht überschreiten darf. Die Richtlinie ist bis Ende 2030 gültig.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Bildungsträger eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter Informationspflichten, die Erstellung eines Verwendungsnachweises sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt jährlich bis zum 1. Februar. Bildungsträger müssen ein aussagekräftiges Konzept und eine detaillierte Kostenkalkulation einreichen. Die Auswahl der Förderanträge basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die das Qualitäts-Preis-Verhältnis der eingereichten Angebote bewertet.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie der Behörde für Schule und Berufsbildung rechtlich verankert, die die genauen Bedingungen und Ziele der Förderung festlegt. Ergänzend gelten allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften und relevante Sozialgesetzbuch-Paragraphen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
01.02.2026
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung
Verwaltet von:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Zusätzliche Partner:
Sekretariat für Kooperation der KWB, ichblickdurch.de
Website: