Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hamburg unterstützt Bildungsträger bei der Berufsvorbereitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit vielfältigen Förderbedarfen. Ziel ist es, diesen benachteiligten Personen den Übergang in eine betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung zu erleichtern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für praxisnahe Berufsorientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert: Zielgruppe und geografische Abdeckung

Das Programm richtet sich an Bildungsträger in Hamburg, die sich darauf spezialisiert haben, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Förderbedarfen beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen. Ziel ist es, diesen jungen Menschen durch gezielte Maßnahmen eine nachhaltige berufliche Perspektive zu ermöglichen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Ausgaben

Das Programm fördert spezifische Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die auf die Bedürfnisse benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener zugeschnitten sind. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von der tatsächlichen Teilnehmerzahl und den bewilligten Plätzen abhängt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der sich in monatlichen Teilbeträgen an der tatsächlichen Teilnehmerzahl orientiert, jedoch die bewilligte Platzzahl nicht überschreiten darf. Die Richtlinie ist bis Ende 2030 gültig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Bildungsträger eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter Informationspflichten, die Erstellung eines Verwendungsnachweises sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt jährlich bis zum 1. Februar. Bildungsträger müssen ein aussagekräftiges Konzept und eine detaillierte Kostenkalkulation einreichen. Die Auswahl der Förderanträge basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die das Qualitäts-Preis-Verhältnis der eingereichten Angebote bewertet.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie der Behörde für Schule und Berufsbildung rechtlich verankert, die die genauen Bedingungen und Ziele der Förderung festlegt. Ergänzend gelten allgemeine verwaltungsrechtliche Vorschriften und relevante Sozialgesetzbuch-Paragraphen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.02.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Hamburg, Behörde für Schule und Berufsbildung

Verwaltet von:

Behörde für Schule und Berufsbildung

Zusätzliche Partner:

Sekretariat für Kooperation der KWB, ichblickdurch.de

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