Brücken in Ausbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Hamburger Förderprogramm „Brücken in Ausbildung“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die junge Menschen aus Berufs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen in eine betriebliche Ausbildung übernehmen. Ziel ist es, den Übergang in die Ausbildung zu erleichtern und die Fachkräftesicherung in Hamburg zu stärken. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gewährt.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Brücken in Ausbildung“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hamburg, die junge Menschen, insbesondere Teilnehmende aus Berufsqualifizierungs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen des Jahrgangs 2021/2022, in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen. Die Förderung zielt darauf ab, den Übergang dieser Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen und gleichzeitig die Fachkräftesicherung in den Hamburger Ausbildungsbetrieben zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm „Brücken in Ausbildung“ fördert spezifische Berufsausbildungsverhältnisse, die an vorangegangene Berufs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen anknüpfen. Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung. Die Förderung konzentriert sich auf die Durchführung der Ausbildung selbst und nicht auf deren Vorbereitung oder Planung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten der Ausbildungsvergütung. Die Höhe des Zuschusses ist fixiert und wird für eine begrenzte Dauer gewährt, wodurch Planungssicherheit für die Ausbildungsbetriebe entsteht.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, die sich auf die Auszubildenden, den Ausbildungsbeginn und die Art des Ausbildungsverhältnisses beziehen. Zudem unterliegt die Förderung den Regelungen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union, was Begrenzungen und Offenlegungspflichten für die Antragstellenden mit sich bringt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für „Brücken in Ausbildung“ ist direkt und erfordert die postalische Einreichung der Unterlagen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Ermessen der IFB Hamburg.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis für das Programm „Brücken in Ausbildung“ bildet eine spezifische Richtlinie, die durch das Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank ergänzt wird. Zudem sind die Förderungen an die europäischen De-minimis-Beihilferegelungen gebunden, was deren rechtlichen Rahmen weiter präzisiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.800,00 €

Offen bis

Offen bis:

15.09.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hamburg

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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